24. 01. 2009, 13:48
(24. 01. 2009, 11:49)MDrummer schrieb:(24. 01. 2009, 00:22)DasBa schrieb:(23. 01. 2009, 23:42)dt8.de schrieb: Nach [...] DB.Also [...] anwendbar.
Beim neugierigen "herumspielen" am NTA sind mir Anschlußfahrscheine über die Verbundgrenzen hinaus gehen aufgefallen, die Fahrgäste, die im Besitz eines Verbundpasses bzw. (Mehrfahrtenkarte) sind, unabhängig davon ob ein Zug in Bempflingen hält, oder nicht, lösen können.
ssen sie es leider nicht.
Ich sag' ja, im VVS ist mehr zulässig als bei der DB. Beim VVS heißt es, daß für Teilstrecken vorhandene VVS-Fahrkarten anerkannt werden. Damit ist das von einem Halt unabhängig.
Das ist z.B. im MVV, in Niedersachsen und Brandenburg komplett anders geregelt. Dort gilt der Verbundtarif nur bis zum letzten Haltebahnhof im Verbund. Und bei der DB gilt ohnehin ein Stückelungsverbot, d.h. eine Fahrt darf nicht auf mehrere Fahrscheine aufgeteilt werden. Kontrollierbar ist dies allerdings nicht, wenn das an Umsteige- oder Haltebahnhöfen gemacht wird. Erfolgt die Stückelung an einen Bahnhof, an dem der Zug nicht hält, dann kann das Ärger geben.
Zurück zum VVS und der ursprünglichen Frage: laut den Tarifbestimmungen können zu Fahrten über den Gültigkeitsbereich des Verbundpasses hinaus vor Fahrtantritt Einzel- und Mehrfahrtenkarten benutzt werden. Von einen zweiten Verbundpass steht da nichts. Fällt die Zonengrenze auf einen Halt sehe ich da kein Problem, ohne Halt (z.B. Zuffenhausen - Kornwestheim) würde ich das mal als nicht eindeutig geregelt bezeichnen.
Kurzstreckenfahrscheine werden dabei ausdrücklich erwähnt, d.h. es dürfen auch Kurzstreckenfahrscheine vorab gelöst werden, um die Fahrt zu verlängern. Dabei heißt es explizit "vor Fahrtantritt", meiner Interpretation nach dürfen dann auch Kurzstreckenfahrscheine vor Antritt gelöst werden und müssen nicht beim letzten Umsteigen gelöst werden. Das Umsteigeverbot der Kurzstecke greift da m.E. nicht, da mit der Kurzstrecke ja nicht umgestiegen wird, sondern die Kurzstrecke ja erst mit der Umgültigkeit des Verbundpasses gültig wird, und in dem Abschnitt kein Umsteigen erfolgt.
Martin