24. 01. 2009, 02:00
Hallo Johannes,
Ich lese hier raus, dass die Beförderungsbestimmungen Teil der AGB sind. Das sagt auch Wikipedia:
Siehe auch Beförderungsbestimmungen der DB: http://www.bahn.de/p/view/hilfe/agb/agb.shtml unter AGB einsortiert bzw. EVO:
Hast du anderslautende Quellen?
Gute Nacht allerseits,
Lennart
Grundwissen Bahn, Europa Fachverlag schrieb:Bei der Personenbeförderung sind die Beförderungsbedingungen Grundlage für einen Beförderungsvertrag. Dieser wird vor Antritt der Reise geschlossen. Grundsätzlich besteht Beförderungspflicht. Da dies eine rechtliche Handlung darstellt (Werkvertrag) müssen die Beförderungsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein.
Ich lese hier raus, dass die Beförderungsbestimmungen Teil der AGB sind. Das sagt auch Wikipedia:
Zitat:Meistens sind die Beförderungsbedingungen Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Siehe auch Beförderungsbestimmungen der DB: http://www.bahn.de/p/view/hilfe/agb/agb.shtml unter AGB einsortiert bzw. EVO:
EVO schrieb:§ 5
Beförderungsbedingungen
(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung und die Tarife sind die Beförderungsbedingungen der Eisenbahn.
Hast du anderslautende Quellen?
Gute Nacht allerseits,
Lennart