09. 01. 2009, 21:24
(09. 01. 2009, 18:05)GT4-Stuttgart schrieb:(09. 01. 2009, 17:20)henchen2410 schrieb: Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ein Fahrer mit einem Zug mit Trittstufen an einem Hochbahnsteig in voller Länge vorbei fährt, und am Tiefbahnsteig (in voller Länge) zum stehen kommt, wo dieser auch noch offiziell freigegeben ist, z.B. am Schloßplatz, darf er dann manuell die Türen mit ausklappen der Trittstufen freigeben oder nicht?Also ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass er das dürfte.
Mal angenommen, mobilitätseingeschränkte Personen (ältere Leute) wollen aussteigen, wäre das ja auch ziemlich blöd.
Ich denke auch nicht, daß er das darf, aber das Argument mit mobiltätseingeschränkten Personen zählt in dem Fall nicht: würde er als Alternative entsprechend durchfahren, könnten diese ebensowenig ein- oder aussteigen. Es wäre für diese also keine Verschlechterung.