09. 01. 2009, 18:05
(09. 01. 2009, 17:20)henchen2410 schrieb: Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ein Fahrer mit einem Zug mit Trittstufen an einem Hochbahnsteig in voller Länge vorbei fährt, und am Tiefbahnsteig (in voller Länge) zum stehen kommt, wo dieser auch noch offiziell freigegeben ist, z.B. am Schloßplatz, darf er dann manuell die Türen mit ausklappen der Trittstufen freigeben oder nicht?
MfG
henchen2410
Also ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass er das dürfte.
Mal angenommen, mobilitätseingeschränkte Personen (ältere Leute) wollen aussteigen, wäre das ja auch ziemlich blöd.
Viele Grüße
GT4-Stuttgart
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