09. 01. 2009, 17:20
(09. 01. 2009, 15:59)AFu schrieb: Hallole,
ich hatte 1999 das Erlebniss auf der U14, wo der Fahrer am Hochbahnsteig der U14 vorbei war. er hielt an der Bushaltestelle, und hat die Türen zur rechen Seite per Hand freigegeben. Da keine Trittstufen da war, bat er mit Vorsicht auszusteigen.
Ich hab später erfahren, er hätte das auf alle Fälle nicht dürfen, und hätte bis zur nächsten Haltestelle weiter fahen müssen.
Grüßle
AFu
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ein Fahrer mit einem Zug mit Trittstufen an einem Hochbahnsteig in voller Länge vorbei fährt, und am Tiefbahnsteig (in voller Länge) zum stehen kommt, wo dieser auch noch offiziell freigegeben ist, z.B. am Schloßplatz, darf er dann manuell die Türen mit ausklappen der Trittstufen freigeben oder nicht?
MfG
henchen2410