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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg
#9
(08. 04. 2020, 21:11)Jack Lanthyer schrieb: Und es wurde in dem vorherigen Schreiben (07.04.2020) mit keiner Silbe zu einer Straftat aufgefordert, sondern zu einer Demonstration aufgerufen. 

Mit der Teilnahme an einer Demonstration verstößt man gegen die aktuellen Verordnungen zur Kontaktsperre und muss mit einer beachtlichen Geldstrafe rechnen. 

Fest steht doch, dass wir durch soziale Isolation die Ausbreitung des Virus eindämmen oder zumindest verzögern können. Dadurch kann eine Überlastung des Gesundheitssystems, wie man sie bereits in Italien und Spanien erleben kann, vielleicht verhindert werden. Eine Demonstration wäre derzeit nicht nur kontraproduktiv, sondern würde das Leben vieler Menschen unnötig gefährden.
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CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 24. 03. 2020, 01:09
RE: CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von SSBChris - 08. 04. 2020, 21:34
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg - von Micha - 08. 04. 2020, 21:39
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