08. 04. 2020, 21:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08. 04. 2020, 21:14 von Jack Lanthyer.)
Gerade habe ich es erfahren, daß sie einen 36-seitigen Eilantrag (Az.: 69/2020) beim Bundesverfassungsgericht wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik einreicht. Die Adresse kennt jemand, der den Link entfernt und die Erklärung gelesen hat.
Und es wurde in dem vorherigen Schreiben (07.04.2020) mit keiner Silbe zu einer Straftat aufgefordert, sondern zu einer Demonstration aufgerufen. Damit es nicht suggeriert wird, daß sie die Leute zu einer "Straftat" aufgerufen hat, hat sie mit dem Verweis auf §14 Abs. 1 Versammlungsgesetz die Teilnehmer der Demo gebeten, dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. anzumelden.
Und es wurde in dem vorherigen Schreiben (07.04.2020) mit keiner Silbe zu einer Straftat aufgefordert, sondern zu einer Demonstration aufgerufen. Damit es nicht suggeriert wird, daß sie die Leute zu einer "Straftat" aufgerufen hat, hat sie mit dem Verweis auf §14 Abs. 1 Versammlungsgesetz die Teilnehmer der Demo gebeten, dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. anzumelden.