Mir unverständlich, dass bei "S21" die (dann durch Branddektion stillstehenden) Rolltreppen im Brandschutzkonzept explizit als Fluchtwege angerechnet werden.
Bei den SSB-Tunnelhaltestellen (hier: Schloßplatz) aber nicht ?
Weichen die Vorgaben in BOStrab (insofern vorhanden) davon tatsächlich - und wenn - inwiefern ab ?
Bei den SSB-Tunnelhaltestellen (hier: Schloßplatz) aber nicht ?
Weichen die Vorgaben in BOStrab (insofern vorhanden) davon tatsächlich - und wenn - inwiefern ab ?