10. 02. 2019, 12:57
Dazu schreibt u.a. C. Rehman von der StZ in einem weiteren Artikel wörtlich:
"... Rolltreppen gelten bei einem Feuer als ungeeignet für die Flucht. Zum einen dürften sie laut Verwaltung nicht als Fluchtweg angerechnet werden, da sie nicht fest eingebaut sind. Außerdem gibt es regelmäßig Reparatur- und Wartungsarbeiten bei Fahrtreppen. Sie wären in solchen Fällen gesperrt für eine Flucht..." (Zitat Ende)
"... Rolltreppen gelten bei einem Feuer als ungeeignet für die Flucht. Zum einen dürften sie laut Verwaltung nicht als Fluchtweg angerechnet werden, da sie nicht fest eingebaut sind. Außerdem gibt es regelmäßig Reparatur- und Wartungsarbeiten bei Fahrtreppen. Sie wären in solchen Fällen gesperrt für eine Flucht..." (Zitat Ende)