Das waren die Voraussetzungen für die Direktvergabe in Stuttgart und genau diese Umstellungen passieren jetzt in den kommenden Wochen.
Nochmals zusammengefasst:
35 SSB -> ab 1.12.2018: 815 FMO
36 SSB -> ab 1.12.2018: 816 FMO
37 SSB -> ab 1.12.2018: 817 FMO
38 SSB -> ab 1.12.2018: 814/818 FMO
67 SSB -> ab 1.1.2019: ????????????? (ab 1.8.2019: 215 Schlienz-Tours)
75 SSB -> ab 1.1.2019: 75 Melchinger (übergangsweise bis zur Betriebsaufname des noch in Aussschreibung befindlichen Linienbündels 11 am 1.12.2019, ab dann als Linie 805)
401 Knisel -> ab 9.12.2018: 53 SSB
Die Linien 73 bis 77 bleiben bei der SSB, da der konzessionierte Linienverlauf auf dem Abschnitt Degerloch bis Plieningen bzw. Fasanenhof auf Stuttgarter Gemarkung liegt.
Ob sie das tatsächlich nicht dürften? Die Vollzeit-Kurzläufer 74 Bernhausen–Nürtingen und 77 Echterdingen–Harthausen sind jedenfalls weiterhin bei der SSB. Da der Landkreis durch BBG und Partner beraten wurde und die SSB in der Angelegenheit ja sicher auch Rechtssicherheit haben möchte, unterstelle ich mal, dass die Vergabe nicht einfach mal auf gut Glück ("Wird schon keiner dagegen klagen") erfolgt ist.
Nochmals zusammengefasst:
35 SSB -> ab 1.12.2018: 815 FMO
36 SSB -> ab 1.12.2018: 816 FMO
37 SSB -> ab 1.12.2018: 817 FMO
38 SSB -> ab 1.12.2018: 814/818 FMO
67 SSB -> ab 1.1.2019: ????????????? (ab 1.8.2019: 215 Schlienz-Tours)
75 SSB -> ab 1.1.2019: 75 Melchinger (übergangsweise bis zur Betriebsaufname des noch in Aussschreibung befindlichen Linienbündels 11 am 1.12.2019, ab dann als Linie 805)
401 Knisel -> ab 9.12.2018: 53 SSB
Die Linien 73 bis 77 bleiben bei der SSB, da der konzessionierte Linienverlauf auf dem Abschnitt Degerloch bis Plieningen bzw. Fasanenhof auf Stuttgarter Gemarkung liegt.
(17. 11. 2018, 00:22)dt8.de schrieb: Die Problematik der Linie 60 mit den Verstärkungsfahrten Fellbach - Oeffingen (dürfte die SSB auch nicht mehr betreiben) wurde gelöst
Ob sie das tatsächlich nicht dürften? Die Vollzeit-Kurzläufer 74 Bernhausen–Nürtingen und 77 Echterdingen–Harthausen sind jedenfalls weiterhin bei der SSB. Da der Landkreis durch BBG und Partner beraten wurde und die SSB in der Angelegenheit ja sicher auch Rechtssicherheit haben möchte, unterstelle ich mal, dass die Vergabe nicht einfach mal auf gut Glück ("Wird schon keiner dagegen klagen") erfolgt ist.