06. 11. 2018, 00:23
(05. 11. 2018, 18:27)Sebastian schrieb: In der Ausschreibung war nur die Anwendung der Verbundtarife und des Landestarifs gefordert
In Baden-Württemberg gilt immer vorrangig der Verbundtarif sofern sich Start und Ziel im Verkehrsverbund befinden oder die Fahrt in einen Nachbarverbund führt, sofern es dafür einen Übergangstarif gibt.
Gibt es keine Karte zum Verbundtarif, kommt in einigen Bundesländern (darunter BW) der Landestarif zum Zug, sofern es sich um eine Fahrt innerhalb des Bundeslandes handelt.
Ist beides nicht möglich, gilt der TBNE-Tarif (umgangssprachlich "Bahn-Tarif").
Letzteres muss in der Ausschreibung nicht explizit gefordert werden, da Abellio ohnehin verpflichtet ist, diesen Tarif (nachrangig) anzuwenden - nicht nur in der Region Stuttgart.