02. 12. 2017, 12:46
(01. 12. 2017, 21:28)snowtrain schrieb: Gut, neben der Stadtbahn fahren ja auch genug S-Bahnen zwischen Hbf und Cannstatt, von daher hat diese Regelung wohl recht wenig Konsequenzen für die Nutzer. Ich frage mich trotzdem was dieses Verbot denn soll und ob so etwas überhaupt zulässig ist.
Die Frage ist doch eher, ob das ganze zwischen Cannstatt und HBF überhaupt kontrolliert werden kann und wird. Ein oder zwei Kontrolleure werden es zwischen den beiden Stationen nicht schaffen einen ganzen Zug zu kontrollieren, wenn es Doppelstockwagen sind erst recht nicht. Ich denke die meisten Kontrollteams werden auf dem Weg nach Ulm eh erst nach Cannstatt mit der Kontrolle beginnen, weil eben in Cannstatt noch Fahrgastwechsel stattfindet. Und auf dem Weg zum HBF müsste eigentlich gleich nach Cannstatt einer der Kontrolleure damit beschäftigt sein die Einfahrt zum HBF und die nächsten Anschlussmöglichkeiten übers Bordmikro mitzuteilen.
Das Verbot mag zwar eines sein und auf den Bahnsteigsanzeigen wird auch bestimmt "Bitte nicht einsteigen" stehen, aber durchsetzbar wird es nicht sein. Es dürfte daher nur den Sinn haben Fahrgäste zwischen Cannstatt und HBF auf S- und Stadtbahn umzulenken, damit der Zug selbst etwas leerer für die anderen Fahrgäste ist.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!