14. 06. 2008, 05:11
Hallo Zusammen
Zu mehreren Sachverhalten möchte ich meine Meinung und meine Wissen kundtun.
- Lösungen für die Nutzung des Bahnsteig Flughafens im Zuge von S21 für den Nahverkehr:
Selbst der Vorschlag der Uni kann als Makulatur betrachtet werden. Sie haben zwar bemerkt, daß die Fahrleitungshöhe schon Probleme macht, aber es gibt noch mehr Dinge; für den Tunnel selbst müsste eine Ausnahmegenehmigung her, da dieser, ob seines kleineren Profils, nur eine Zulassung für die BR 420 und 423 hat. Keine andere BR darf diesen Tunnel, wie auch den S-Bahntunnel (Hasenbergtunnel) von Hbf bis Österfeld, im Regelfall befahren. Früher gab es noch vereinzelt Drehfahrten durch die Schleife mit Steuerwagen oder gar ICE 1, wenn mal was dringend war. Das ist aber zwischenzeitlich gänzlich nicht mehr erlaubt. Die Umbauarbeiten wären gewaltig im Aufwand und in der Betriebsbeeinträchtigung. Die Fahrzeitenänderungsvorschläge oder S-Bahn Expresszüge sind auch nicht möglich. Siehe hierzu frühere Threads.
- Probleme des ET 420Plus:
Sein Hauptproblem waren und sind die Türen. Mehr sage ich dazu nicht. Zwischenzeitlich gibt es auch mit der Klimaanlage in sehr warmen Zeiten Probleme. Im Übrigen steht er gerade wieder mehr als daß er fährt. Und er hat immer noch nur eine einfache Lichtschranke, da er auch eine Türgummiüberwachung hat, die auf Druck reagiert.
- Zu Einsatz ET 422:
Die Einsatzmöglichkeit wurde schon geprüft. Ergebnis nicht genau bekannt, aber wohl nicht ganz ohne Problem möglich wegen seiner größeren Länge.
- Kuppelbarkeit von 42X:
Alle sind miteinander mechanisch kuppelbar. Elektrisch nur die jeweilige BR (425 und 426 als eine betrachtet) untereinander, da sich die Kontaktzahl, -belegung und die Steuertechnik unterscheidet. LZB und Nicht-LZB im Verband ergeben grundsätzlich keine Probleme. Bei angesprochenem Luftpresserschaden versorgt das Schleppfahrzeug den Havaristen mit Luft; unabhängig davon, ob er steuerbar ist.
- Bahnsteighöhe als Argument des Nichthaltens:
In Bad Cannstatt wird täglich und in Ausnahmefällen dies anders gehandhabt, als hier angeführt. Dort wird oft auch mit allen Wagenarten an Gleis 2 gehalten, obwohl dieses eine Bahnsteighöhe von 96 cm aufweist.
- Höhere Geschwindigkeiten im S-Bahn Netz:
Das Thema hatten wir hier schon mal. Und es ist tatsächlich nur die Strecke von Rommelshausen bis Schorndorf mit höherer Geschwindigkeit als 120 km/ befahrbar. Durch die dort teilweise sehr kurzen Abstände aber nicht wirklich auch sinnvoll.
- Hasenbergtunnel:
Wie ihr festgestellt habt, gibt es deren 2 in Stuttgart. Es werden tatsächlich beide Tunnle so bezeichnet. Der eine offiziell auch draußen am Portal, der andere nur in Publikationen. Vermutlich nur, weil man nicht schreiben will " der Tunnel, der u.a. durch den Hasenberg führt". Die für den Fahrgast unterschiedlichen Fahrzeiten für die Berg- zur Talfahrt sind betrieblich nicht vorhanden. In beiden Fällen sind es 4:20 min. Die höhere Berggeschwindigkeit ist nur für Verspätungsreduzierung erlaubt. Viel sind es auch nicht; so etwa 25 sec.. Wegen der noch höher erforderlichen Bremshunderstel für die höhere Talgeschwindigkeit, die nicht vorhanden und möglich sind, wird da weiterhin nur überwachte 80 km/h gefahren.
Danke fürs bis hierher lesen.
Gruß
Mark
Zu mehreren Sachverhalten möchte ich meine Meinung und meine Wissen kundtun.
- Lösungen für die Nutzung des Bahnsteig Flughafens im Zuge von S21 für den Nahverkehr:
Selbst der Vorschlag der Uni kann als Makulatur betrachtet werden. Sie haben zwar bemerkt, daß die Fahrleitungshöhe schon Probleme macht, aber es gibt noch mehr Dinge; für den Tunnel selbst müsste eine Ausnahmegenehmigung her, da dieser, ob seines kleineren Profils, nur eine Zulassung für die BR 420 und 423 hat. Keine andere BR darf diesen Tunnel, wie auch den S-Bahntunnel (Hasenbergtunnel) von Hbf bis Österfeld, im Regelfall befahren. Früher gab es noch vereinzelt Drehfahrten durch die Schleife mit Steuerwagen oder gar ICE 1, wenn mal was dringend war. Das ist aber zwischenzeitlich gänzlich nicht mehr erlaubt. Die Umbauarbeiten wären gewaltig im Aufwand und in der Betriebsbeeinträchtigung. Die Fahrzeitenänderungsvorschläge oder S-Bahn Expresszüge sind auch nicht möglich. Siehe hierzu frühere Threads.
- Probleme des ET 420Plus:
Sein Hauptproblem waren und sind die Türen. Mehr sage ich dazu nicht. Zwischenzeitlich gibt es auch mit der Klimaanlage in sehr warmen Zeiten Probleme. Im Übrigen steht er gerade wieder mehr als daß er fährt. Und er hat immer noch nur eine einfache Lichtschranke, da er auch eine Türgummiüberwachung hat, die auf Druck reagiert.
- Zu Einsatz ET 422:
Die Einsatzmöglichkeit wurde schon geprüft. Ergebnis nicht genau bekannt, aber wohl nicht ganz ohne Problem möglich wegen seiner größeren Länge.
- Kuppelbarkeit von 42X:
Alle sind miteinander mechanisch kuppelbar. Elektrisch nur die jeweilige BR (425 und 426 als eine betrachtet) untereinander, da sich die Kontaktzahl, -belegung und die Steuertechnik unterscheidet. LZB und Nicht-LZB im Verband ergeben grundsätzlich keine Probleme. Bei angesprochenem Luftpresserschaden versorgt das Schleppfahrzeug den Havaristen mit Luft; unabhängig davon, ob er steuerbar ist.
- Bahnsteighöhe als Argument des Nichthaltens:
In Bad Cannstatt wird täglich und in Ausnahmefällen dies anders gehandhabt, als hier angeführt. Dort wird oft auch mit allen Wagenarten an Gleis 2 gehalten, obwohl dieses eine Bahnsteighöhe von 96 cm aufweist.
- Höhere Geschwindigkeiten im S-Bahn Netz:
Das Thema hatten wir hier schon mal. Und es ist tatsächlich nur die Strecke von Rommelshausen bis Schorndorf mit höherer Geschwindigkeit als 120 km/ befahrbar. Durch die dort teilweise sehr kurzen Abstände aber nicht wirklich auch sinnvoll.
- Hasenbergtunnel:
Wie ihr festgestellt habt, gibt es deren 2 in Stuttgart. Es werden tatsächlich beide Tunnle so bezeichnet. Der eine offiziell auch draußen am Portal, der andere nur in Publikationen. Vermutlich nur, weil man nicht schreiben will " der Tunnel, der u.a. durch den Hasenberg führt". Die für den Fahrgast unterschiedlichen Fahrzeiten für die Berg- zur Talfahrt sind betrieblich nicht vorhanden. In beiden Fällen sind es 4:20 min. Die höhere Berggeschwindigkeit ist nur für Verspätungsreduzierung erlaubt. Viel sind es auch nicht; so etwa 25 sec.. Wegen der noch höher erforderlichen Bremshunderstel für die höhere Talgeschwindigkeit, die nicht vorhanden und möglich sind, wird da weiterhin nur überwachte 80 km/h gefahren.
Danke fürs bis hierher lesen.
Gruß
Mark