24. 04. 2016, 10:55
(23. 04. 2016, 15:09)Manuel schrieb:Es geht nicht daraum, ob mir die Zeiten am liebsten sind. Nur geht es darum, daß innerhalb des Zeitfensters der Streik legitimiert werden kann/soll. Sowohl in der HVZ (Man kann es auch "Berufsverkehr" nennen) als auch im Abendverkehr ist es wichtig, das Angebot in vollem Umfang aufrecht zu erhalten:(22. 04. 2016, 19:00)Jack Lanthyer schrieb: Aber warum den ganzen Tag und nicht den Teiltag, außerhalb des Berufverkehrs (Also von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Fr. 2 Std. früher) mit Not- bzw. Minimaldiensten)?
Also genau zu den Zeiten die dir persönlich wahrscheinlich am liebsten sind
- Die Leute müssen jederzeit von und zur Arbeit fahren können, ohne sich informieren zu müssen, wann welches Verkehrsmittel fährt, wo sie günstig umsteigen können. Vor allem daß die Autobesitzer eine Garantie dafür haben, ihr Auto entweder in der Garage zu lassen, oder höchstens bis zum Bahnhof fahren können. Das gehört auch zum grundgesetzlich verbrieften Freiheit der Menschen.
Jeder vernünftige Mensch weiß, daß er mit seinem Auto für Zunahme des Straßenverkehrs und unnötigen Staus an ungünstiger Stelle sorgen kann. Kein Mensch ist in der Lage, abzuschätzen ob er mit der früheren Abfahrt den Arbeitsplatz rechtzeitig erreichen kann. Die Busse in der Region sind ebenfalls mit dem Individualverkehr konfrontiert. Im Streikfall wären erhebliche Busverspätungen vorprogrammiert, wenn mehr Autos, als normal fahren, ganz abgesehen von der Luftverschmutzung, die der MIV verursacht.
- Die Minimaldienste bzw. Notdienste* innerhalb des Streikfensters. Hier: M-F 9:00 bis (Do)15:00 Uhr (Fr)13:00 Uhr; sind wichtig, damit die betroffene Fahrgäste in der Zwischenzeit einen Ortswechsel durchführen können, sei es einen Besuch beim Arbeitsamt, zum Vorstellungsgespräch (Beim künftigen Arbeitgeber), zum Arzt, etc...
Die S-Bahn Vaihingen - Fellbach als Alternative ist nicht hilfreich, wenn die Betroffene Personen zum Beispiel nicht in S-Vaihingen, sondern in Kaltental wohnt und nach Stuttgart (Innenstadt) muß. Sollen sie etwa extra laufen oder gegen Mehrkosten mit dem Taxi fahren?
- Sie sollen Abends ihrer Bedürfnissen, wie einkaufen gehen, mit Freunden Treffen, Veranstaltungen (Konzert, Theater, etc...) besuchen, nachgehen können.
* Im konkreten Fall könn(t)en die Stadtbahnen und Stadtbusse im Halbstundentakt fahren. Die Fahrer der SSB-Regionalbusse könn(t)en vom Gebrauch des Streikrechts ausgenommen werden. Der Grund ist, daß, wenn die Busse stündlich, zweistündlich, oder seltener verkehren, das Angebot für betroffene Dritte zur Verfügung stehen muß.
Es geht einfach darum, die Streikfolgen für unbeteiligte Dritte abzufedern. Nicht mehr, nicht weniger.
Ergo: Das Streikrecht braucht gesetzliche und keine richterrechtliche Schranken.