22. 04. 2016, 19:00
Nicht nur die Stuttgarter Zeitung, auch die offizielle Verkehrsseite (VVS) meldet den ganztägigen (*WURGS*) Warnstreik am kommenden Montag: VVS
Zugegeben: Der Zeitpunkt, an dem der (Warn-)streik angekündigt (Mir ist es nicht bekannt, wann genau der Warnstreik angekündigt wurde, aber bestimmt nicht erst mit dem Erscheinen der Zeitungsmeldung) wurde, ist weitaus besser, als das, was die GDL in letzter Zeit gemacht hatte.
Aber warum den ganzen Tag und nicht den Teiltag, außerhalb des Berufverkehrs (Also von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Fr. 2 Std. früher) mit Not- bzw. Minimaldiensten)?
Nochmal für alle zum Mitmeißeln: Zu einem trilateralen Problem in der Daseinsvorsorge gehört es, daß der Streik frühzeitig angekündigt, Minimaldienste innerhalb des zulässigen Streikfensters, die ich oben genannt habe, eingerichtet und Streiks im Berufsverkehr, an Wochenenden und in Schulferien verboten wird, um die Streikauswirkungen für die auf die öffentliche Verkehrsmitteln angewiesene Personen, die über mangelnde oder keine Alternativen verfügen (Kommt mir bitte nicht mit dem Taxi! Wer soll denn die Fahrtkosten für die Taxifahrt bezahlen?), zu minimieren. Außerdem sollte der Streik ein Ultima Ratio sein und bleiben, wenn alle Verhandlungen scheitern. Das heißt, erst wenn sämtliche Punkte ausverhandelt und ein einziger Punkt übrig bleibt und sich festgefahren hat, dann darf nach Streikregeln gestreikt werden. (Es gibt im Gegensatz zur Industrie, wo Waren produziert werden, kein grenzenloses Streikrecht).
Zugegeben: Der Zeitpunkt, an dem der (Warn-)streik angekündigt (Mir ist es nicht bekannt, wann genau der Warnstreik angekündigt wurde, aber bestimmt nicht erst mit dem Erscheinen der Zeitungsmeldung) wurde, ist weitaus besser, als das, was die GDL in letzter Zeit gemacht hatte.
Aber warum den ganzen Tag und nicht den Teiltag, außerhalb des Berufverkehrs (Also von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Fr. 2 Std. früher) mit Not- bzw. Minimaldiensten)?
Nochmal für alle zum Mitmeißeln: Zu einem trilateralen Problem in der Daseinsvorsorge gehört es, daß der Streik frühzeitig angekündigt, Minimaldienste innerhalb des zulässigen Streikfensters, die ich oben genannt habe, eingerichtet und Streiks im Berufsverkehr, an Wochenenden und in Schulferien verboten wird, um die Streikauswirkungen für die auf die öffentliche Verkehrsmitteln angewiesene Personen, die über mangelnde oder keine Alternativen verfügen (Kommt mir bitte nicht mit dem Taxi! Wer soll denn die Fahrtkosten für die Taxifahrt bezahlen?), zu minimieren. Außerdem sollte der Streik ein Ultima Ratio sein und bleiben, wenn alle Verhandlungen scheitern. Das heißt, erst wenn sämtliche Punkte ausverhandelt und ein einziger Punkt übrig bleibt und sich festgefahren hat, dann darf nach Streikregeln gestreikt werden. (Es gibt im Gegensatz zur Industrie, wo Waren produziert werden, kein grenzenloses Streikrecht).