21. 01. 2016, 20:13
(20. 01. 2016, 18:24)A streetcar named desire schrieb: Wenn 420449 in drei Monaten die 1. Verlängerung abläuft kriegt der ja wohl keine Hauptuntersuchung mehr. Steht bei den anderen in Stuttgart aktiven 420ern demnächst ein Fristablauf an?
Wenn die 1. Verlängerung abgelaufen ist, dann gibts doch noch die zweite, oder?
§32 EBO sagt:
(3) Eine Untersuchung ist mindestens alle sechs Jahre durchzuführen; die Frist zwischen zwei aufeinanderfolgenden Untersuchungen darf jedoch mehrmals bis zu einem Jahr auf höchstens acht Jahre verlängert werden, wenn festgestellt ist, daß der Zustand des Fahrzeugs dies zuläßt.