05. 11. 2014, 20:51
(05. 11. 2014, 09:13)Mario schrieb:(05. 11. 2014, 07:58)dt8.de schrieb:Eine gesetzliche Pflicht besteht natürlich nicht, aber der Bahnkunde kann trotzdem versuchen, sein Geld für nicht abgerufene Leistung zurück zu bekommen.(04. 11. 2014, 22:17)Mario schrieb: "Vertragspartner" für den Bahnkunden ist immer die DB. Also kann er sich nur an der DB schadlos halten.Streik gilt als höhere Gewalt, daher existiert keine Schadensersatzpflicht.
Das sind aber zwei verschiedene Dinge: das Geld für nicht genutzte Leistung kann der Kunde zurückverlangen, da ist die Bahn auch verpflichtet das zurückzuerstatten, sofern die Leistung definierbar ist (bei einem VVS-Fahrschein z.B. ist das schwer).
Das ist aber kein Schadensersatz in dem Sinn, wie es hier ursprünglich genannt war (z.B. Ersatz für die längere Fahrzeit, oder auch Taxikosten)