05. 11. 2014, 09:13
(05. 11. 2014, 07:58)dt8.de schrieb:Eine gesetzliche Pflicht besteht natürlich nicht, aber der Bahnkunde kann trotzdem versuchen, sein Geld für nicht abgerufene Leistung zurück zu bekommen. Außerdem hat sich die Bahn bisher kulant gezeigt.(04. 11. 2014, 22:17)Mario schrieb: "Vertragspartner" für den Bahnkunden ist immer die DB. Also kann er sich nur an der DB schadlos halten.Streik gilt als höhere Gewalt, daher existiert keine Schadensersatzpflicht.
Jeweils um 18.00 Uhr am Tag 2 vor der Zugabfahrt kommt ein Notfahrplan heraus. Die tatsächliche Abfahrt ist jeweils aktuell abrufbar und wird auch eingehalten. So war das auch beim letzten Streik. Zuvor gekaufte Tickets werden sehr flexibel gehandhabt - kein Problem also. Quelle:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/DB-Ein-Dri...01371.html