05. 11. 2014, 07:58
(04. 11. 2014, 22:17)Mario schrieb:(04. 11. 2014, 22:10)Martin77 schrieb: Mal ne Frage: Kann die GDL nicht zur Kasse gebeten werden? Eigentlich müsste die GDL für den entstanden Schaden aufkommen, z.B. das man als Fahrgast nicht von A nach B kommt bzw. wenn man erheblich länger als üblich unterwegs ist."Vertragspartner" für den Bahnkunden ist immer die DB. Also kann er sich nur an der DB schadlos halten.
Streik gilt als höhere Gewalt, daher existiert keine Schadensersatzpflicht.