(21. 03. 2014, 13:06)Mario schrieb: Die SSB könnte dort folgendes Schild aufstellen:
"Wegen wiederholtem Vandalismus mußte unser Fahrkartenautomat leider bis auf weiteres entfernt werden. Bitte lösen Sie ihr Einzelticket am Automat der nächsten Haltestelle nach".
Dort steigen nur Spaziergänger oder Freibadbesucher zu und beide Gruppen haben es nicht eilig zur Arbeitsstelle.
Wenn die Bahn wartet, bis der Fahrgast seinen Fahrschein gelöst hat, ist das kein Problem.
Ansonsten wäre das ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht. Der Fahrgast hat einen Anspruch darauf, mit der Bahn bis zu seinem Ziel mitzufahren, soweit er seine Pflichten erfüllt hat (will ja einen Fahrschein kaufen) und keine der Ausnahmen des PerBefG (Betriebsstörung, Überfüllung) zutreffen.
Edit: perfide wäre es, wenn der Fahrgast dann ein Taxi kommen lässt und es der SSB in Rechnung stellt. Da findet sich schon eine Verbindung, bei der sich so die Fahrzeit um mehr als 30 Minuten verlängert :-) Verschulden SSB, denn die Möglichkeit des Fahrscheinerwerbs hat die SSB zu vertreten.
Edit 2: ich sehe gerade, daß das nicht geht. Gilt nur für Zeitkarten.