(21. 03. 2014, 11:48)Mario schrieb:(21. 03. 2014, 10:16)hopperpl schrieb: Denn dann würde ich keine Fahrkarte (in die Innenstadt) mehr kaufen und immer behaupten, ich wäre Freibad eingestiegen. Das Gegenteil kann mir keiner nachweisen (in der U6 zwischen Vaihinger Straße und Richtung Gerlingen).... und der U5.
Das sehe ich anders. Wenn man keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann, fährt man schwarz, Ausnahme: Automat oder Entwerter hat eine nachweisbare Störung. Ganz einfach!
Ich empfehle hierzu die BefBed des VVS, insbesondere § 6(3) zu lesen.
Ansonsten fehlt hier der Vorsatz seitens des Fahrgastes. Der Fahrgast muß nur behaupten, er wollte einen Fahrschein lösen, aber es gab keine Möglichkeit dazu. Er bekäme vor jedem Gericht Recht.