21. 03. 2014, 12:23
(21. 03. 2014, 11:48)Mario schrieb:(21. 03. 2014, 10:16)hopperpl schrieb: Denn dann würde ich keine Fahrkarte (in die Innenstadt) mehr kaufen und immer behaupten, ich wäre Freibad eingestiegen. Das Gegenteil kann mir keiner nachweisen (in der U6 zwischen Vaihinger Straße und Richtung Gerlingen).... und der U5.
Das sehe ich anders. Wenn man keinen gültigen Fahrschein vorweisen kann, fährt man schwarz, Ausnahme: Automat oder Entwerter hat eine nachweisbare Störung. Ganz einfach!
Die meisten Fahrgäste haben ohnehin ein Zeittickert oder Mehrfahrtenkarte.
Eben. Störung ist, der Automat fehlt. Als Fahrgast hat man auch Pflichten, z.B. den Bahnsteig wechseln falls an einem der Automat defekt ist. Aber mehrere Kilometer zu Fuss zu laufen oder ein Zwangsabo abzuschliessen gehört nicht dazu. Wenn beispielsweise im Bus die Kasse nicht funktioniert (Fahrerwechsel, Kassenabschluss 10 Hst vorher) darf man dennoch mitfahren. Kein Verkauf zumutbar möglich, kein Schwarzfahrer.