03. 08. 2013, 09:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03. 08. 2013, 10:04 von Busfan 92.)
Nein, sobald die Serienzulassung vorliegt wird keine weitere Zulassung benötig. Lediglich eine Abnahme durch das VU muss erfolgen.
Nachzulesen unter Paragraph 62 (5) BOStrab
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