01. 02. 2013, 00:55
Meiner bisherigen Erfahrung nach läßt sie sich das schon längst "gefallen", d.h. sie duldet das Fotografieren in Tunnels ohne Blitz sowieso, und mit Blitz, solange sich niemand akut gestört fühlt bzw. dagegen vorgeht, ebenfalls. Nur von Veröffentlichungen der gemachten Bilder sollten wir trotz allem, auch aus den von Martin beschriebenen haftungsrechtlichen Gründen, lieber Abstand nehmen. Andererseits: fragt Euch einmal selbst; welchen qualitativen und dokumentarischen Wert hat eine (möglicherweise minderwertige) Aufnahme eines DT8.12 in einer Tunnelhaltestelle gegenüber eines an einer fotografisch interessanten Stelle oberirdisch aufgenommenen Bildes?
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)