08. 01. 2012, 16:02
Lärmschutzwände werden sowieso nur gebaut, wenn sie gebaut werden müssen. Z.B. bei Neubaustrecken oder wenn Strecken ausgebaut werden.
Bei Bestandsstrecken ist es keine Pflicht für die Bahn Lärmschutzwände zu bauen.
Bei Bestandsstrecken ist es keine Pflicht für die Bahn Lärmschutzwände zu bauen.
Bilddokumentation zum Baufortschritt der S60 Böblingen - Renningen
http://www.facebook.com/S60.BB.Renningen
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