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Grundsatzdiskussion Schallschutzwände
#14
Was mir in der ganzen Debatte etwas zu kurz kommt ist die Tatsache, dass auf vielen Strecken der Verkehr deutlich zugenommen hat und es für die Anwohner auch nicht ohne weiteres möglich ist, umzuziehen.
In einem dicht besiedelten Land wie Deutschland wird es immer solche Konflikte geben, in den besonders dich besiedelten großstädtischen Gebieten erst recht.
Hier ist meiner Meinung nach der Betreiber der "störenden" Anlage in der Pflicht, das Ausmaß seiner Störungen soweit es zumutbar ist klein zu halten. Man kann ja schlecht um jede Bahnstrecke einen Streifen von X-Meter zur "Verbotenen Zone" deklarieren, in der nicht gewohnt werden darf. Durch Lärmschutzwände gibt es die technische Möglichkeit, die Immissionen zu verringern und davon sollte auch Gebrauch gemacht werden. Die zugestellte Aussicht das Bahnreisenden muss da gegenüber den berechtigten Interessen der Anwohner hintenanstehen.
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Nachrichten in diesem Thema
Grundsatzdiskussion Schallschutzwände - von mr-it - 03. 01. 2012, 16:22
RE: Grundsatzdiskussion Schallschutzwände - von DasBa - 07. 01. 2012, 12:23

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