(26. 10. 2011, 22:54)noname schrieb: Das hat dt8.de doch schon erklärt: Es geht unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn diese erfüllt sind, werden nur die Spritkosten berechnet, kein Verschleiß usw. Wie gesagt, ich habe das auch schon mal irgendwo gelesen. Nur leider fehlt mir gerade der Fachbegriff dazu, sonst würde ich dir weitere Quellen liefern...
Grenzkosten bzw. Grenzkostenrechnung (im Gegensatz zur Vollkostenrechnung)
Ein nettes (reales) Beispiel, was passiert, wenn man damit nicht umgehen kann:
Eine Privatbahn fährt für einen Kunden einen Güterzug von A nach B. Die Rückleistung von B nach A erfolgt leer. Nun fragt der Kunde nach dem Preis an, auch die Rückleistung von B nach A zu nutzen. Die Bahn nennt denselben Preis wie für die Leistung von A nach B. Kunde lehnt ab.
Was hat die Prvatbahn wohl falsch gemacht?
(und hat bei allen Mitarbeitern dazu geführt, die Hände über dem Kopf zusammenzuschlagen)
Und ja: mein Pkw geht nach Zeit in die Inspektion, nicht nach km-Leistung.