28. 10. 2007, 23:51
glx schrieb:dt8.de schrieb:Fahrkartenbenutzer schrieb:Dürfen die Gleise eigentlich bei Umleitungen bereits vom DT8 befahren werden?
Ganz einfache Antwort: nein.
Ohne Betriebsgenehmigung würde sich der verantwortliche Betriebsleiter damit strafbar machen. Und die Betriebsgenehmigung kann nicht vorliegen, solange keine keine Abnahme erfolgt ist, und die kann es nicht geben, solange noch nicht alles fertig ist.
Und was sind das dann für Aktionen am Nordbahnhof?
Und wenn ich mich jetzt richtig erinnere ist der Hochbahnsteig an der Geogsruhe schon so gut wie fertig, die Gleise selbst und unmittelbere Anbauten werden also nicht mehr verändert, wie am Nordbahnhof.
Fertig ist nicht gleich abgenommen. Funktionieren die Signalanlagen schon so wie sie sollen usw., um das geht es, nicht um fertige Bahnsteige.
Und was soll am Nordbahnhof sein? Ich kann mich da an keine Umleitung eine Planzuges mit Fahrgästen erinnern.
Meinst Du die Fahrschulfahrten? Dafür benötigt es keine endgültige Betriebsgenehmigung, im Gegenteil, die Betriebsgenehmigung schreibt eher vor, daß die Fahrer die dort fahren die Strecke schon kennen müssen. Dazu gibt es voläufige, aber die schließen eine Umleitungsfahrt mit Fahrgästen nicht ein.
Als Beispiel: für die Verlängerung der U2 nach Neugereut kam die Betriebsgenehmigung einen Tag vor der Verkehrsfreunde-Sonderfahrt, und ohne die hätte die Fahrt abgesagt werden müssen. Und die Fahrt war etwa eine Woche vor der Eröffnung.