24. 11. 2010, 11:55
(23. 11. 2010, 13:45)DasBa schrieb:(23. 11. 2010, 13:02)dt8.de schrieb: Die DB widerspricht auch nicht aber der Tatsache, daß es den Bescheid gibt oder dem behaupteten Inhalt des Bescheids.Richtig. Existenz und Inhalt des Briefes sind unstrittig. Nur hat "die DB" vertreten durch Hr. Kefer schon am Freitag in der Schlichtung erklärt, was der Bescheid bedeutet. Der Stern misst dem Schreiben vom EBA einfach eine Bedeutung zu, die es nicht hat. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Meinung der DB ist in dem Zusammenhang allerdings unerheblich. Da gilt schon der Wortlaut.