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1. Klasse bei absoluter Überfüllung
#87
(19. 09. 2010, 20:54)henchen2410 schrieb: Meines Wissens ist die Fahrradmitnahme in der 1. Klasse nicht ausdrücklich verboten. Dieser Fall dürfte in der Praxis auch sehr selten vorkommen.

Grüßle
henchen2410
Da im Bereich der 1. Klasse sowie im Türenbereich vor der 1. Klasse Fahrräder verboten sind, stellt sich die Frage gar nicht. Wenn jemand unbedingt 1.Klasse fahren will und das Fahrrad dabei hat, dann müsste er theoretisch das Fahrrad zwei Türbereiche vor der 1.Klasse abstellen und dann in die 1.Klasse gehn. Aber weil man ja darauf aufpassen muss, dass das Fahrrad nicht umfällt oder niemanden stört, ist es defakto nicht möglich in der 1.Klasse Fahrräder mitzunehmen. Soviel dazu.
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RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 01. 08. 2009, 21:39
RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 01. 08. 2009, 21:59
RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von anyron - 02. 08. 2009, 10:05
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RE: 1. Klasse bei absoluter Überfüllung - von metalhead - 22. 09. 2010, 18:19
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