(22. 06. 2010, 13:36)DasBa schrieb: (Randnotiz: Sogar die K21-Fans dürften sich ja über diese Genehmigung freuen, für K21 hätte man die ja auch gebraucht.)
Nur, wenn man die Flughafenanbindung will. Ich halte diese für nicht notwendig. Das ist der Vorteil bei K21: das Konzept ist modular umsetzbar, kein alles oder nichts.
(22. 06. 2010, 08:06)metalhead schrieb:(21. 06. 2010, 20:54)dt8.de schrieb: Was in der Pressemeldung nicht steht: die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Züge mit nicht nach außen öffnenden (schwenkenden?) Türen, [...]Die modernen Züge haben aber so ziemlich alle Schwenkschiebetüren. Ich vermute hier sind solche Türen gemeint, die z.B. die n-Wagen haben.
Das wollte ich mit meinem Zusatz in Klammern besagen.