21. 06. 2010, 20:54
Was in der Pressemeldung nicht steht: die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Züge mit nicht nach außen öffnenden (schwenkenden?) Türen, ohne zu öffnende Fenster und ohne (mit ausgeschalteter?) Neigetechnik.
Klammern von mir hinzugefügt, da das wahrscheinlich gemeint ist.
Ein Planfeststellungsbeschluß existiert dort allerdings weiterhin nicht.
Klammern von mir hinzugefügt, da das wahrscheinlich gemeint ist.
Ein Planfeststellungsbeschluß existiert dort allerdings weiterhin nicht.