25. 01. 2010, 22:41
(23. 01. 2010, 09:24)dt8.de schrieb: Ich interpretiere das so: informiert der Arbeitnehmer den Arbeitgeber rechtzeitig über die Verspätung oder das Nichtkommen und es gibt keine andere zumutbare Möglichkeit zur Arbeit zukommen, so liegt kein Grund für eine Abmahnung vor. Lohn wird für die Zeit natürlich nicht bezahlt.
Wobei "zumutbar" natürlich dehnbar ist. Was ist zumutbar? 1 km laufen? 10 km laufen? 10 km Fahrrad fahren? Bei welchem Wetter?
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)