10. 01. 2010, 16:11
(08. 01. 2010, 20:50)dt8.de schrieb: Zivilrechtlich darf die SSB sicher gegen den Schwarzfahrer auf Zahlung des EBE klagen, strafrechtlich läuft da aber nicht viel, wenn der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Daher wird im Regelfall auch erst beim dritten Mal Anzeige erstattet.
AFAIK wird Strafantrag gestellt, nicht Strafanzeige erstattet.
(08. 01. 2010, 20:50)dt8.de schrieb: Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. wenn man falsche Personalien angibt. Das ist Vorsatz, und dann wird sofort Anzeige erstattet.
Sicher - es gibt durchaus Fälle, wo der Vorsatz sehr schnell nachweisbar ist. Da ist es dann ja auch sinnvoll sofort Strafantrag zu stellen.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)