01. 10. 2009, 20:52
Vielleicht wäre es nicht verkehrt, das hessische Modell umzusetzen.
Dazu wird in jedem Landkreis eine lokale Nahverkehrsgesellschaft gegründet. Es handelt sich um einen Eigenbetrieb des Kreises, dessen Aufgabe es ist, ein Linienkonzept für den Kreis zu gestalten, die Verkehrsdienstleistungen bei den Verkehrsunternehmen zu bestellen und die Haltestellen zu warten. Für Fahrten innerhalb des Landkreises haben diese LNOs auch Einfluss auf die Tarifgestaltung. In Form einer LNO wären die vielen kreisbezogenen Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg alle erhaltbar.
Der Verkehrsverbund (in Hessen: RMV, NVV und VRN) ist wiederum ein Zusammenschluß sämtlicher LNOs. Er regelt die Tarife für Fahrkarten über Kreisgrenzen hinweg, bestellt Verkehrsdienstleistungen für SPNV und Regionalbusse (in diesem Falle eher bei Unternehmen wie DB Stadtverkehr, Veolia oder Abelio) und erstellt die entsprechenden Publikationen.
Die LNOs haben zwar Gestaltungsfreiräume, aber nicht ganz die selbe Narrenfreiheit wie VGF oder VPE. Lokale Fahrkartenangebote sind möglich, müssen aber natürlich ins Konzept des Verbundes passen.
Für jeden Regierungsbezirk sollte es einen Verkehrsverbund geben, wobei der VRN dennoch in der jetzigen Form erhalten bleiben sollte. Großzügige Übergangsgebiete sollten sämtliche Landkreise hinter der Bezirksgrenze vollständig enthalten (VPE würde Teil des KVV werden, aber VVS Fahrkarten würden dort ebenfalls im ganzen ehemaligen Gebiet gelten).
Dazu wird in jedem Landkreis eine lokale Nahverkehrsgesellschaft gegründet. Es handelt sich um einen Eigenbetrieb des Kreises, dessen Aufgabe es ist, ein Linienkonzept für den Kreis zu gestalten, die Verkehrsdienstleistungen bei den Verkehrsunternehmen zu bestellen und die Haltestellen zu warten. Für Fahrten innerhalb des Landkreises haben diese LNOs auch Einfluss auf die Tarifgestaltung. In Form einer LNO wären die vielen kreisbezogenen Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg alle erhaltbar.
Der Verkehrsverbund (in Hessen: RMV, NVV und VRN) ist wiederum ein Zusammenschluß sämtlicher LNOs. Er regelt die Tarife für Fahrkarten über Kreisgrenzen hinweg, bestellt Verkehrsdienstleistungen für SPNV und Regionalbusse (in diesem Falle eher bei Unternehmen wie DB Stadtverkehr, Veolia oder Abelio) und erstellt die entsprechenden Publikationen.
Die LNOs haben zwar Gestaltungsfreiräume, aber nicht ganz die selbe Narrenfreiheit wie VGF oder VPE. Lokale Fahrkartenangebote sind möglich, müssen aber natürlich ins Konzept des Verbundes passen.
Für jeden Regierungsbezirk sollte es einen Verkehrsverbund geben, wobei der VRN dennoch in der jetzigen Form erhalten bleiben sollte. Großzügige Übergangsgebiete sollten sämtliche Landkreise hinter der Bezirksgrenze vollständig enthalten (VPE würde Teil des KVV werden, aber VVS Fahrkarten würden dort ebenfalls im ganzen ehemaligen Gebiet gelten).