23. 09. 2009, 23:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23. 09. 2009, 23:53 von eisteefahrer.)
(23. 09. 2009, 21:20)glx schrieb:(23. 09. 2009, 19:36)eisteefahrer schrieb: Die dürfen nicht durch die Stadt - nur bis zum Gottesauer Platz. Der Abzweig in Durlach ist ein Bahnübergang, an der Tullastraße gibts die Unterführung...
*kratz*
Weinweg, Tullastraße und Geog-Friedrich-Straße sind m.W. normale Kreuzungen. Nur der Ostring hat eine Unterführung.
Aber das ist doch kein Problem, solange man nicht auf der Straße fährt, da fängt nämlich die Problematik an. Und auf der Straße fährt fast jede Stuttgarter Stadtbahnlinie min 1x, wenn auch manchmal nur in eine Richtung. Daher braucht man eine Außnahmegenemigung.
Äh - ja. Die hatte ich vergessen, sind aber BÜ
(23. 09. 2009, 23:03)henchen2410 schrieb:(23. 09. 2009, 22:38)dt8.de schrieb: Richtig. Jede bis auf die U3. Darum fahren die 80m-Züge (die übrigens nur 77,6 m lang sind) mit Sondergenehmigung, auch auf der U11.
Wo ist die U11 denn straßenbündig? Oder zählt die Kreuzung am Berliner Platz da auch dazu?
Zum Beispiel. Wobei man das auch einfach als BÜ definieren könnte...
Zitat:Gilt diese Beschränkung eigentlich nur für den Fahrgastbetrieb oder grundsätzlich?
Immer.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)