23. 09. 2009, 14:45
(23. 09. 2009, 12:39)Dennis123 schrieb: Das ist nur die sicht des VDV. Der einzige wirkliche Unterschied zw. Straßenbahn und U-Bahn ist die aufhebung der 2,65m Fahrzeugbreite und der 75m längenbeschänkung durch den nicht straßenbündigen Gleiskörper.
Die Bedingung dafür ist, dass es keine Kreuzungen gibt. BÜ sind erlaubt - als Sicherung reicht ein Andreaskreuz.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)