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28. 06. 2021, 22:19
... aus dem Urteil des Preisgerichts zur ausgezeichneten
(ehemaligen) U-Haltestelle Staatsgalerie:
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Denkt ihr, es wärebesser wenn man an der Staatsgalerie die eVitrinen nicht gebaut hätte?
Die sind ständig kaputt, Virenschleuder und schlecht ablesbar. UNd teuer sind sie auch noch.
Was ist der Vorteil? Peter kann das bestimmt erklären, die SSB hat schließlich immer einen guten Grund für sowas.
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30. 06. 2021, 21:21
Diese neuen Anzeigen werden zum Großteil vom BVM gefördert.
Und wer sich die Bildschirme (,touchscreens') mal im Gegenlicht angesehen hat, wird gut daran tun sie lieber nicht anzufassen.
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Hallole,
wer weiter sich noch erinnert, das mit den Touch und Hygiene habe ich damals schon erwähnt, und dann mal probiert, ob sich das Teil auch mit Handschuhen steuern lässt, was funktioniert hat.
Aber dennoch denke ich, dass die Bakterienflut auf den Screens nicht schlimmer sein dürfte als auf dem Griff von nem Einkaufswagen oder vom Küchenspühlschwamm.....
Dumm sind halt die Randalen Vandalen, die mal drauf rotzen, oder sonst was....
Grüßle
AFu
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
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02. 07. 2021, 12:16
20 Millionen €uro für das Verlegen der Haltestelle ,Staatsgalerie' ?!
Läuft das nicht unter sog. "Folgemaßnahmen S21 / DB AG" und kostet der Stadt resp. SSB nichts ?
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...95990.html
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02. 07. 2021, 13:13 von metalhead.)
(02. 07. 2021, 12:16)Micha schrieb: 20 Millionen €uro für das Verlegen der Haltestelle ,Staatsgalerie' ?!
Läuft das nicht unter sog. "Folgemaßnahmen S21 / DB AG" und kostet der Stadt resp. SSB nichts ?
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...95990.html
Auch bei einer Folgemaßnahme gibt es einen Kostenteilungsschlüssel. Der Betroffene erhält ja ein (in diesem Fall) um Jahrzehnte jüngeres Bauwerk, das etwas weniger Instandhaltungskosten verursacht und das vorallem erst viel später erneuert werden muss. Diesen Vorteil bekommt der Betroffene aber nicht umsonst, sondern muss ihn ausgleichen.
Auch wenn z.B. die SSB bei einer Neubaustrecke eine bestehende Straßenbrücke abbrechen und mit anderen Maßen neu bauen muss, muss der Straßenbaulastträger einen Anteil daran zahlen. Abhängig ist das im Wesentlich vom Alter und vom Zustand der alten Brücke. Wenn die Brücke fünf Jahre alt ist und allen aktuellen Anforderungen entspricht, zahlt er natürlich weniger, als wenn die alte Brücke 50 Jahre alt und baufällig ist und sowieso zur Sanierung ansteht.
Bei der Haltestelle Staatsgalerie war der Restwert wahrscheinlich nicht mehr so hoch und deshalb gab es eine recht große Differenz zum Neuwert.
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Klingt nachvollziehbar.
Da stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, nach welcher Zeit eine Sanierung eines Stadtbahn-Tunnels im Schnitt ansteht.
Im SSB-Netz gibt es ja einige U-Strecken, die demnächst 50 Jahre in Betrieb sind.
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(02. 07. 2021, 21:08)Micha schrieb: Klingt nachvollziehbar.
Da stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, nach welcher Zeit eine Sanierung eines Stadtbahn-Tunnels im Schnitt ansteht.
Im SSB-Netz gibt es ja einige U-Strecken, die demnächst 50 Jahre in Betrieb sind.
Das kommt wahrscheinlich ein bisschen auf die Eigenschaften des Bauwerkes an. Soweit ich weiß rechnet man in der Standardisierten Bewertung bei Tunneln mit 100 Jahren bis zur Erneuerung. Größere und kleinere Sanierungen sind wahrscheinlich früher nötig. Der S-Bahn-Tunnel wird ja nun nach ziemlich genau 50 Jahren in größerem Rahmen saniert.
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Die ehemalige U-Station Staatsgalerie wird zur Baugrube für Stuttgart 21:
https://www.cannstatter-zeitung.de/inhal...c5b71.html
CZ+ Artikel mit 7 Bildern.
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Für den Abzweig Richtung Hauptbahnhof schreibt die SSB nun die Lieferung einer Weiche aus:
https://whitelabel.vergabe24.de/index.ph...690f4f6da8