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Entfällt Zugbindung bei verspäteter S-Bahn
#11
(23. 04. 2009, 07:30)Weinberg_61er schrieb: Ist ein Bus oder eine Bahn der SSB in einen Unfall verwickelt und hat dieser Unfall die SSB verursacht (z.B. durch Unachtsamkeit), nur dann, und wirklich nur dann, kommt der Punkt der Servicegarantie zum Tragen, dass man sich z.B. ein Taxi nehmen darf.
Aber dann war doch auch nicht die SSB sondern nur der Fahrer schuld ;-)

Aber ich bin ja mal gespannt, wie großzügig der VVS seine Mobilitätsgarantie umsetzt - die ist ja auch so schwammig formuliert.

Gruß, Philipp
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#12
Hi eisteefahrer!

(22. 04. 2009, 22:10)eisteefahrer schrieb:
(22. 04. 2009, 13:03)br101 schrieb: Der Einfachheit halber? Natürlich ist das kein muss, wenn man Zeit hat warum denn aber dann nicht?

Mit Servicepersonal über die Existenz von 9.1.1 zu debattieren, habe ich inzwischen aufgegeben.
Davon war aber gar nicht die Rede. Ich habe nur angemerkt, dass es doch kein Problem darstellt, sofern man Zeit hat und ein Servicepoint in greifbarer Nähe ist dort sich die Zugbindung aufheben zu lassen. Ich breche mir da kein Zacken aus der Krone... Bevor der Schaffner anfängt aus seinem mickrigen RIS-Handy irgend eine Verspätung hervorzulocken hat der nette Mitarbeiter dies am Servicepoint schon bei zehn Kunden erledigt...

(22. 04. 2009, 22:10)eisteefahrer schrieb:
Zitat:P.S. Berlin-Papestraße war einmal. Der Bahnhof heißt heute Berlin-Südkreuz (BPAF).

PAF steht für nix andres als Papestraße Fernbahn Wink

Und ich kenn auch keinen, der vom Hp "Stuttgart Neckarpark/Mercedes Benz" spricht...
Ich kenne auch niemanden, der von "Stuttgart Neckarpark/Mercedes Benz" spricht, wenn dann von "Neckarpark". Das ändert aber nichts an der Sache, dass Papestraße nun mal nicht mehr existiert. Da musst du veraltete Infos besitzen. BPAF = Berlin Südkreuz.

Gruß!

Lennart
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#13
(23. 04. 2009, 07:30)Weinberg_61er schrieb: Also im engsten Sinne (jetzt kommt die Engstirnigkeit wieder durch) heißt das: Ist ein Bus oder eine Bahn der SSB in einen Unfall verwickelt und hat dieser Unfall die SSB verursacht (z.B. durch Unachtsamkeit), nur dann, und wirklich nur dann, kommt der Punkt der Servicegarantie zum Tragen, dass man sich z.B. ein Taxi nehmen darf.

Ein noch nicht aufgeführtes Beispiel, bei dem ich den Taxi-Preis einmal erstattet und ein anderes Mal nicht erstattet bekommen hatte, war 1999 oder 2000 folgendes:

Die letzte (damals noch Nicht-U) Linie 2 ist am Charlottenplatz Richtung Bad Cannstatt regelmäßig zu früh losgefahren.
Einmal war ich zwei Minuten vor Abfahrtszeit da uns sah nur noch die Rücklichter => Taxi wurde gezahlt.
Ein anderes Mal sah ich eine Minute (~45 Sekunden) vor Abfahrtszeit noch die Rücklichter => Taxi wurde nicht gezahlt, da laut (ich nenne es jetzt mal) Fahrtenschreiber die Haltestelle pünktlich verlassen wurde.
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#14
(23. 04. 2009, 00:26)henchen2410 schrieb: Gilt 9.1.1 eigentlich nur für Fahrscheine, die explizit ein Ziel angeben, oder auch für Tickets ohne bestimmtes Ziel, z.B. Wochenend- oder Länderticket? ich weiss, dass uns mal ein IC mit dem Wochenendticket freigegeben wurde, aber ist das auch die offizielle Regelung?

Grüßle
henchen2410

Klar. Auch wenn das ganze sowohl vom Personal am Servicepoint, als auch von einigen Zubs der DB 13. Vermögensverwaltungs-AG (oder wie auch immer sich der FV aktuell nennt) verneint wird. Im Zweifel: FN entgegennehmen und dem widersprechen. AUF KEINEN FALL IRGENDWAS ZAHLEN!
(22. 04. 2009, 23:59)Jack Lanthyer schrieb:
(22. 04. 2009, 22:10)eisteefahrer schrieb:
Zitat:Es gibt immer wieder Situationen, wo die Fahrgäste wegen Zugverspätungen bzw. durch Zugverspätungen versäumte Anschlußzüge in Schlange vor dem Service-Point im Stuttgarter Hbf stehen.

Selber Schuld. Einsteigen!
Wie meinst Du das bitte?


Nicht erst anstellen und diskutieren, sondern einfach in den nächsten Zug in Richtung Fahrziel einsteigen.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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#15
(24. 04. 2009, 13:36)eisteefahrer schrieb: Nicht erst anstellen und diskutieren, sondern einfach in den nächsten Zug in Richtung Fahrziel einsteigen.

Ich habe den Eindruck, daß Du von mir redest, ich habe nur das geschrieben, was ich selbst gesehen habe und war nicht der Betroffene, wenn jeder das wüßte, daß sie sich nicht anstellen, um ihren Fahrschein freischreiben zu lassen, sondern in den Zug einzusteigen bräuchten, gäbe es längst keine Warteschlange mehr, vor dem Servicepoint.

Wenn Du willst, kannst Du jedem Fahrgast, der vor dem Servicepoint steht, die BBPV in Form eines Buches in die Hand drücken - viel Spaß.
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#16
(24. 04. 2009, 17:25)Jack Lanthyer schrieb: wenn jeder das wüßte, daß sie sich nicht anstellen, um ihren Fahrschein freischreiben zu lassen, sondern in den Zug einzusteigen bräuchten, gäbe es längst keine Warteschlange mehr, vor dem Servicepoint.

Aber dazu müsste man sich ja informieren. Dabei schnallts der normale Beförderungsfall ja nicht mal, wenn "Hält nicht vor Heilbronn" angeschrieben steht - und wundert sich dann noch, dass er 40€ zahlen darf.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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