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''Schwarz Fahren''
#11
Exkurs. Eigentlich kaum zu glauben aber wahr:

Juristisch gesehen kann von einem Minderjährigen der sogar bewusst schwarz fährt und dessen Eltern nicht mit Schwarzfahren einverstanden sind, gar kein erhöhtes Beförderungsentgelt von ihm gefordert werden. Nur das normale, ggfs etwaige Bearbeitungskosten. Der Verkehrsbetrieb hat keinen Anspruch, trotz Beförderungsbedingungen. Es scheitert i.E. am strikten Minderjährigenschutz des BGB, §108 I.

Siehe http://www.google.de/search?hl=de&q=Flugreisefall (vergleichbar: Hinflug)
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#12
Naja - dat Gesetz hilft mir auch nicht weiter.
Komisches Gesetz aber,dann könnte theorethisch jeder Minderjährige kostenlos fahren und sich eine Fahrkarte sparenConfused
Viele Grüße aus Möhringen
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#13
(13. 03. 2009, 12:16)_U8_ schrieb: Naja - dat Gesetz hilft mir auch nicht weiter.
Die SSB/VVS haben den Zettel mit deiner gefälschten Unterschrift ja. Und falls sie dir so nicht geglaubt hätten, hätte man daran denken können, es zu "beweisen" indem du ihnen einen handschriftlichen Brief hättest zukommen lassen, dass nicht du das warst. So kann man eventuell erkennen, dass deine Handschrift nicht dazu passt. Letztlich ist das alles so ein großer Aufwand, so dass man es wohl blieben lassen bzw. normalerweise wirklich aussteigt und auf die Polizei zum Zwecke der Identitätsfeststellung wartet.

(13. 03. 2009, 12:16)_U8_ schrieb: Komisches Gesetz aber,dann könnte theorethisch jeder Minderjährige kostenlos fahren und sich eine Fahrkarte sparenConfused

Nein! Fahrkarte muss man selbstverständlich lösen. Außerdem ist das kein Kavaliersdelikt, sondern tatsächlich sogar strafbar!
Edit: Strafbar nach http://www.google.de/search?hl=de&q=265a+stgb
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#14
Also diesen Zettel mit meiner gefälschten Unterschrift habe ich ja zugeschickt bekommen von der SSB damals.Dat wurde dann auch nachgewisen dat ich dat nicht war. (zumal ich ja zu dem Zeitpunkt und heute auch noch, ein Jahresticket habe).
Die Person hat damals meine Adresse etc. angegeben, aber ihr eigenes Geburtsdatum, deshalb wurde auch so schnell festgestellt,wer es war.

Mich ärgert dat halt einfach, dat jeder der ohne Fahrkarte erwischt wird bei der SSB, einfach eine andere Person angeben kann.

Letzendlich hat die SSB dann auch keinen Anspruch von der Person gewollt,die meine Unterschrift gefälscht hat.Also war dat ein Verlust für die SSB.

Aber ich glaube dat ich von denen keine Briefe mehr bekomme,die haben es dann am Ende geschnallt, dat sie mit ihrer Kontrolleur Methode bei mir ned durchkommenWink
Viele Grüße aus Möhringen
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#15
Hallo

wo wir gerade bei "schwarz" fahren sind.
Letztes Jahr genau am letzten Schultag vor den Sommerferien is mir folgendes passiert. Ich wohn in Bürg, das liegt bei Winnenden, hab bzw hatte einen Verbundspass über eine Zone und die Zusatzmarke Netz, zur Schule musste ich nach Zuffenhausen, hab halt immer 3 Zonen gelößt das ich 4 Zonen hatte.
Nur war es dann so das wir vor 12 Schule aus hatten und ich in der freude das der Berufschulatlag schon früher seine Ende hatte total vergessen hatte mir wieder extra 3 Zonen für die Rückfahrt zu lösen. Nur isses nun so gekommen wie soll es auch anders sein das sie mich auf der Rückfahrt vor Sommerrain kontroliert ham und mir natürlich 40€ aufbrummen wollten. Ich hab mich weder aufgeregt noch war ich unfreundlich und mittags bin ich dann zur Beschwerdestelle und konnte die ganze sache auf 20€ runterhandeln.
Jetzt der Punkt den ich absolut nicht vestehen kann, wieso muss jetzt z.b. manch einer nur 5€ für einen komplett vergessenen Verbundspass zahlen und ich der ja auch ein haufen Geld für die ganze Sache hier zahlt und versehendlich vor der gültigen Fahrzeit im Zug sitzt sogar den Verbundspass noch zeigt behandelt wird wir einer der vorsätzlich ohne Fahrschein in den Zug steigt. Also die 40€ aufgebrummt werden

Damals war es dann schon ca. 3 Jahre her als mir das gleiche morgens mal passierte als ich voller vorfreude entlich mal ICE zu fahren eine S-Bahn zu früh nach Stuttgart fuhr, also ein vorsätzlicher Wiederholungstäter bin ich nicht.

Grüße Andreas
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#16
Also ich denke mal, dass ich nur 5€ zahlen musste, weil ich ja einen Gültigen Verbundspass hatte, nur eben nicht dabei. Und der wäre ja auch gültig gewesen zu dem Zeitpunkt,an dem ich 'erwischt' wurde. (Außerdem habe ich mich auch etwas beschwehrtBig Grin)
Wenn der Verbundspass nicht gültig ist,ist das Bußgeld höher,denk ich mal.
So ein Abo,das nur zu bestimmtemn Uhrzeiten gültig ist,hatte ich irgendwann auch mal,so ein schrott lass ich mir aber nemme andrehenBig Grin
Viele Grüße aus Möhringen
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#17
Naja, manchmal ist der Kauf eines Fahrscheins trotz des vorhandenen Verbundpasses sogar kostengünstiger, als eine Bearbeitungsgebühr... Wink

Nun meine Frage: Ich besitze selbst einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Jahreswertmarke und wie sieht das mit den Bearbeitungsgebühren aus, wenn ich meinen Ausweis im Falle einer Fahrscheinkontrolle nicht vorzeigen könnte, weil ich es vergessen hätte (Ich muß ehrlich sagen, daß ich, weil ich meinen Ausweis aus purer schusseligkeit zu Hause liegen gelassen habe, Glück gehabt hatte, daß die Fahrscheinkontrolleure nicht aufgetaucht waren), ob ich die Bearbeitungsgebühren bezahlen müßte, oder nicht?

Früher war es mir bekannt, daß die Schwerbehinderte keine Bearbeitungsgebühren bezahlen müßten.
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#18
(17. 03. 2009, 19:50)MDrummer schrieb: Naja, manchmal ist der Kauf eines Fahrscheins trotz des vorhandenen Verbundpasses sogar kostengünstiger, als eine Bearbeitungsgebühr... Wink

Ja,blos blöd dat ich es erst gemerkt hab,dass ich mein Verbundpass nicht dabei habe, als die Kontrolleure kamen... so ein Zufall aber auchDodgy
Viele Grüße aus Möhringen
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#19
Jetzt muss ich unbedingt erzählen,was ich heute erlebt habe! In der Stadtbahn wurde kontrolliert, dabei wurden ausländische Fahrgäste ohne Fahrkarte erwischt, und siehe da, die Kontrolleure haben die betreoffenen dann herausgeholt, und noch an der Haltestelle auf die Polizei gewartet, da die Schwarzfahrer keinen Ausweis vorlegen konnten.

Juhu! Vielleicht hat das Beschwehren ja doch etwas gebracht, und die SSB haben endlich gemerkt, dass es nichts bringt, wenn die Schwarzfahrer ohne Ausweis einfach eine Urkundenfälschung begehen - und dadurch jemand anderst Opferd wird.

Vielleicht hat es wirklich bald ein Ende, und die Sache mit den Urkundenfälschungen ist Geschichte! (vorausgesetzt die gehen weiterhin so ordnungsgemäß vor)Smile
Viele Grüße aus Möhringen
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#20
Ähm, ist es wichtig, dass du erwähnst, es handelt sich um "ausländische" Fahrgäste? Klingt mir jedenfalls ziemlich nach Diskriminierung deinerseits.
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