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13. 04. 2022, 19:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13. 04. 2022, 19:21 von AlexB2507.)
Ich verstehe den Kommentar von dt8.de auch net. Dort steht nur das der Eigner des Busses auf der Seite angegeben werden muss.
Wie zu verfahren ist wenn Konzessionär der Linie und Busbetreiber unterschiedlich sind steht dort nicht (zumindest in dem Text den ich gefunden habe).
Ganz ehrlich...es gibt aber wirklich schlimmere Dinge über die man sich ergötzen kann.
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(13. 04. 2022, 19:21)AlexB2507 schrieb: Ich verstehe den Kommentar von dt8.de auch net. Dort steht nur das der Eigner des Busses auf der Seite angegeben werden muss.
Wie zu verfahren ist wenn Konzessionär der Linie und Busbetreiber unterschiedlich sind steht dort nicht (zumindest in dem Text den ich gefunden habe).
Ganz ehrlich...es gibt aber wirklich schlimmere Dinge über die man sich ergötzen kann.
Also ich verstehe den Kommentar von dt8.de schon.
Micha hatte geschrieben, dass diese Anzeige laut BOKraft so sein müsse, und dt8.de schrieb, dass das in genannten Artikel eben NICHT geregelt sei, dass sie so sein müsse - und genau das schreibst du doch auch!
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Die Sache ist ganz einfach, wenn man sich den Artikel in der BOKraft auch mal aufmerksam durchliest.
Dort steht nämlich, dass der Betreiber (*) an der Seite angegeben sein muss. Eine Angabe auf der Zielanzeige erfüllt somit die Forderung der BOKraft eben nicht, weil sie nicht an der Seite ist.
Weiterhin ist die Anzeige nicht dauerhaft, da das "Im Auftrag der SSB" mit einer "über"-Anzeige wechselt.
Wir brauchen nicht diskutieren, wie sinnvoll die Forderung mit der Seite ist. Sie steht so da.
(*) Das sagt nichts darüber aus, ob der Betreiber des Busses oder der Betreiber der Linie genannt sein muß. Da ein Bus aber für mehrere Linienbetreiber im Wechsel unterwegs sein kann, kann hier sinnvollerweise nur der Betreiber des Busses gemeint sein.
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Hallole,
dann wurde das aber auch schon früher mit den gelben SSB-Schildern falsch gemacht, die, meines Wissens, vorne in der Windschutzschbeibe steckten....
Was ich an der Seite bislang gesehen habe, waren die VVS-Aufkleber....
Grüßle
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14. 04. 2022, 21:10 von AlexB2507.)
Zitat:[...] auf den Längsseiten Name und Betriebssitz des Unternehmers; die Genehmigungsbehörde kann statt dessen Geschäftszeichen oder Wappen zulassen [...]
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bokra...ffa4b3082c
Ich glaube DT8 du missverstehst hier die BoKraft. Es geht um den Besitzer des Fahrzeugs. Oft ist auf der vorderen Tür das Busunternehemen und der Firmensitz angegeben. Das ist sicher gemeint. Ich glaube kaum das Fischle und die SSB eine Praxis einführen würden, welche der BoKraft zuwider ist. Bei der SSB wir stattdessen das Logo an beiden Seiten angebracht.
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Interessant, das wusste ich gar nicht, dass das ausgeschildert werden muss. Finde trotzdem, dass sowas nichts auf der Zielanzeige zu suchen hat, den bürokratischen Kram interessiert ja keinen Mensch. Oma Hilde mit den schlechteren Augen möchte auf einen Blick sehen können, wo die Fahrt hingeht, wenn der Bus kommt.
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(14. 04. 2022, 21:03)AlexB2507 schrieb: Zitat:[...] auf den Längsseiten Name und Betriebssitz des Unternehmers; die Genehmigungsbehörde kann statt dessen Geschäftszeichen oder Wappen zulassen [...]
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bokra...ffa4b3082c
Ich glaube DT8 du missverstehst hier die BoKraft. Es geht um den Besitzer des Fahrzeugs. Oft ist auf der vorderen Tür das Busunternehemen und der Firmensitz angegeben. Das ist sicher gemeint. Ich glaube kaum das Fischle und die SSB eine Praxis einführen würden, welche der BoKraft zuwider ist. Bei der SSB wir stattdessen das Logo an beiden Seiten angebracht.
DT8 hat doch auch gar nicht geschrieben, dass die Anzeige laut BOKraft nicht so sein dürfte, sondern nur, dass sie laut BOKraft nicht so sein muss, was wiederum Micha behauptet hatte...
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Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die Angabe „Im Auftrag von“ von der SSB so gewünscht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Felix
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(15. 04. 2022, 05:34)ET430 schrieb: (14. 04. 2022, 21:03)AlexB2507 schrieb: Zitat:[...] auf den Längsseiten Name und Betriebssitz des Unternehmers; die Genehmigungsbehörde kann statt dessen Geschäftszeichen oder Wappen zulassen [...]
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bokra...ffa4b3082c
Ich glaube DT8 du missverstehst hier die BoKraft. Es geht um den Besitzer des Fahrzeugs. Oft ist auf der vorderen Tür das Busunternehemen und der Firmensitz angegeben. Das ist sicher gemeint. Ich glaube kaum das Fischle und die SSB eine Praxis einführen würden, welche der BoKraft zuwider ist. Bei der SSB wir stattdessen das Logo an beiden Seiten angebracht.
DT8 hat doch auch gar nicht geschrieben, dass die Anzeige laut BOKraft nicht so sein dürfte, sondern nur, dass sie laut BOKraft nicht so sein muss, was wiederum Micha behauptet hatte...
So ist es. Ich habe nur gesagt, dass die Anzeige nicht dazu dienen kann (wie behauptet wurde), die Forderungen der BOKraft zu erfüllen. Ich verstehe echt nicht, wie man meinen Post so missverstehen kann.
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(15. 04. 2022, 22:11)Felix schrieb: Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die Angabe „Im Auftrag von“ von der SSB so gewünscht ist.
Davon kann man ausgehen. Knisel hat mit dem Betriebsstart der 53 damit begonnen, es folgten Seitter und Schlienz/GRO und nun Fischle. Die SSB und ihre Subunternehmer sparen sich damit das bisschen Aufwand mit den Saugnapfschildern - und die Fahrgäste haben mal wieder das Nachsehen (im doppelten Wortsinn).
Am elegantesten fände ich eine kleinere LED-Anzeige auf der Türseite unten an der Front, die sowohl i.A.-Angaben als ggf. auch Kursnummer anzeigen kann, wie es Melchinger bei seinen 2013-2017er MAN hatte.
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