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(08. 07. 2021, 20:19)dt8.de schrieb: (08. 07. 2021, 16:43)Inselschreck schrieb: Darüber könnte man reden wenn es da nicht einen kleinen Unterschied zwischen Durchrutschweg und Gefahrpunktabstand gäbe Den Unterschied kenne ich schon, aber mir ist gerade nicht klar, was hat das mit der Definition einer Haltestelle zu tun hat? Oder willst Du damit nur sagen, dass eine Haltestelle kein ESig und damit keine Bahnhofsgrenze hat, S21 aber schon? Das würde ich noch nicht gelten lassen ;-) geht um den Abstand zwischen Ausfahrsignal und dahinterliegender Weiche, da ist dann kein Gefahrpunktabstand mehr möglich, ansonsten stünde das Signal quasi "mitten" auf dem Bahnsteig.
Problem beim Fahrtrichtungswechsel im Tiefbahnhof ist im Übrigen nicht die Bremsprobe sondern das wechseln des Führerstandes und damit eine Änderung welches Ventil/welcher Rechner auf die Bremsen wirkt.
warum das in Grötzingen geht entzieht sich meiner Kenntnis, letztendlich gibt es in vielen Punkten des Regelwerkes die Möglichkeit davon abzuweichen wenn entsprechende Ersatzmaßnahmen ergriffen werden können und/oder eine Ausnahmesituation/Störfallkonzept vorliegt.
Im Stuttgarter Tiefbahnhof ist das Wenden ja allein schon aufgrund der dichten Gleisbelegung und des Richtungsbetriebs nicht vorgesehen.
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09. 07. 2021, 13:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09. 07. 2021, 13:58 von glx.)
(09. 07. 2021, 12:18)Inselschreck schrieb: Problem beim Fahrtrichtungswechsel im Tiefbahnhof ist im Übrigen nicht die Bremsprobe sondern das wechseln des Führerstandes und damit eine Änderung welches Ventil/welcher Rechner auf die Bremsen wirkt.
warum das in Grötzingen geht entzieht sich meiner Kenntnis, letztendlich gibt es in vielen Punkten des Regelwerkes die Möglichkeit davon abzuweichen wenn entsprechende Ersatzmaßnahmen ergriffen werden können und/oder eine Ausnahmesituation/Störfallkonzept vorliegt.
Im Stuttgarter Tiefbahnhof ist das Wenden ja allein schon aufgrund der dichten Gleisbelegung und des Richtungsbetriebs nicht vorgesehen.
Dieses Manöver in Grötzingen wurde ja von den AVG 2-Systemern durchgeführt, welche ja auch BOStrab können.
In BOStrab scheint das ganze kein Problem zu sein, siehe zahlreiche SSB-Endstellen.
Ich als interessierter Laie kann da ja schon so auf den Gedanken kommen, dass es technisch so schwierig nicht sein kann, mit einen Triebwagen in der Steigung die Richtung zu wechseln (es ist für die SSB unter BOStrab Alltag der hundertfach am Tag vorkommt).
Da stellt sich natürlich schon die Frage was unter EBO anders ist (vor allem wenn wir über Triebzüge reden), was gleiches agieren verhindert?
Nur die Ausrüstung der Fahrzeuge?
Oder sind das irgendwelche Regularien die dagegen sprechen?
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(09. 07. 2021, 12:18)Inselschreck schrieb: (08. 07. 2021, 20:19)dt8.de schrieb: (08. 07. 2021, 16:43)Inselschreck schrieb: Darüber könnte man reden wenn es da nicht einen kleinen Unterschied zwischen Durchrutschweg und Gefahrpunktabstand gäbe Den Unterschied kenne ich schon, aber mir ist gerade nicht klar, was hat das mit der Definition einer Haltestelle zu tun hat? Oder willst Du damit nur sagen, dass eine Haltestelle kein ESig und damit keine Bahnhofsgrenze hat, S21 aber schon? Das würde ich noch nicht gelten lassen ;-) geht um den Abstand zwischen Ausfahrsignal und dahinterliegender Weiche, da ist dann kein Gefahrpunktabstand mehr möglich, ansonsten stünde das Signal quasi "mitten" auf dem Bahnsteig. Ich dachte, der Gefahrpunktabstand wird nur bei ESig zugrunde gelegt, bei ASig gilt nur Durchrutschweg? Aber da bin ich nicht der Spezialist dafür.
Aber was hat das mit der Definition einer Haltestelle zu tun?
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(09. 07. 2021, 13:55)glx schrieb: Dieses Manöver in Grötzingen wurde ja von den AVG 2-Systemern durchgeführt, welche ja auch BOStrab können.
In BOStrab scheint das ganze kein Problem zu sein, siehe zahlreiche SSB-Endstellen. Ich kenne auf Anhieb nur Endstellen, an denen ein losrollender Zug an den Prellbock rollen würde, aber keine, wo er auf die Strecke rollen würde.
Ich mag da falsch liegen, aber mir fällt nichts ein.
In einem nicht-Kopfbahnhof würde ein durch das Gefälle losrollender Zug immer auf eine Strecke rollen.
(09. 07. 2021, 13:55)glx schrieb: Da stellt sich natürlich schon die Frage was unter EBO anders ist (vor allem wenn wir über Triebzüge reden), was gleiches agieren verhindert?
Die Bauform eines/des Bahnhofs.
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(09. 07. 2021, 14:35)dt8.de schrieb: Ich kenne auf Anhieb nur Endstellen, an denen ein losrollender Zug an den Prellbock rollen würde, aber keine, wo er auf die Strecke rollen würde.
Ich mag da falsch liegen, aber mir fällt nichts ein.
Auf die schnelle fallen mir da 2 ehmalige Endstellen ein:
Ruhbank (tief)
Kelterplatz (Kehrgleis)
Auch viele Gleiswechsel liegen in einer Steigung, der Zug würde also zwangsweise auf die Strecke rollen.
Zudem würde ich bei einer Risikobeurteilung schon das losrollen eines Zuges mit offenen Türen als podenziell tödliche Gefahr ansehen, vor allem auch an Stationen wie Hölderlinplatz wo auch Leute vor den Prellbock die Gleise queren können.
Losrollen muss also so oder so mit sehr hoher Sicherheit ausgeschlossen werden.
(09. 07. 2021, 14:35)dt8.de schrieb: Die Bauform eines/des Bahnhofs. In wiefern ist diese relavant? Viele der schiefen SSB Haltestellen dürften wesentlich steiler sein als der S21 Bahnhof.
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(09. 07. 2021, 14:29)dt8.de schrieb: Ich dachte, der Gefahrpunktabstand wird nur bei ESig zugrunde gelegt, bei ASig gilt nur Durchrutschweg? Aber da bin ich nicht der Spezialist dafür.
Aber was hat das mit der Definition einer Haltestelle zu tun?
na ganz einfach, eine Haltestelle hat keine Ausfahrsignale und deshalb müsste an den dann als Blocksignalen ausgeführten Signalen der Gefahrpunktabstand verwendet werden.
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(09. 07. 2021, 13:55)glx schrieb: Da stellt sich natürlich schon die Frage was unter EBO anders ist (vor allem wenn wir über Triebzüge reden), was gleiches agieren verhindert?
Nur die Ausrüstung der Fahrzeuge?
Oder sind das irgendwelche Regularien die dagegen sprechen?
was anders ist: es ist die EBO
man geht einfach von anderen Rahmenbedingungen aus, seien es die Bremssysteme, andere Zuglängen usw.
in der EBO ist die zugrundegelegte Basis erstmal erstmal alles was nach EBO fahren darf, in der BOStrab gelten was Steigung angeht sowieso andere Grenzwerte und da ist das dann auch noch ein betriebseigenes Thema. irgendeine Flachlandstraßenbahn hat andere Anforderungen als ein Stadtbahnwagen in Stuttgart.
Kriterien festzulegen welche Art von Fahrzeugen geeignet sind im Tiefbahnhof Kopf zu machen könnte man wahrscheinlich schon, wäre aber sicher sehr aufwändig.
Wie sinnvoll das nachher wäre sei mal dahingestellt, Wenden kostet Zeit und ist beim Thema ETCS L2oS nicht einfach umsetzbar.
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Wie oft muss das Thema Bahnhof vs. Haltestelle eigentlich noch durchgekaut werden?
Und eigentlich geht es doch hier im Thread um ein ganz anderes Thema...
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Ich finde, man sollte den Bahnhof "Bahnhof" nennen - und die S-Bahn-Haltestelle "Haltepunkt".
Das wäre dann verständlich.
S 1 nach "Stuttgart Schwabstraße über Haupthaltepunkt"
RE 12 nach Tübingen via Stuttgart Hauptbahnhof (tief)
Passt doch, oder??
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09. 07. 2021, 23:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10. 07. 2021, 00:06 von Micha.)
(09. 07. 2021, 18:41)thomas-4006 schrieb: S 1 nach "Stuttgart Schwabstraße über Haupthaltepunkt"
RE 12 nach Tübingen via Stuttgart Hauptbahnhof (tief)
Passt doch, oder?? Mit nem "runden gelben Symbol" (so wie in den Beiträgen #461 und #462) passt es noch besser.
Diese wurden dort allerdings von einigen* geflissentlich ignoriert...
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle
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