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Hallole,
ich hatte 1999 das Erlebniss auf der U14, wo der Fahrer am Hochbahnsteig der U14 vorbei war. er hielt an der Bushaltestelle, und hat die Türen zur rechen Seite per Hand freigegeben. Da keine Trittstufen da war, bat er mit Vorsicht auszusteigen.
Ich hab später erfahren, er hätte das auf alle Fälle nicht dürfen, und hätte bis zur nächsten Haltestelle weiter fahen müssen.
Grüßle
AFu
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(09. 01. 2009, 15:59)AFu schrieb: Hallole,
ich hatte 1999 das Erlebniss auf der U14, wo der Fahrer am Hochbahnsteig der U14 vorbei war. er hielt an der Bushaltestelle, und hat die Türen zur rechen Seite per Hand freigegeben. Da keine Trittstufen da war, bat er mit Vorsicht auszusteigen.
Ich hab später erfahren, er hätte das auf alle Fälle nicht dürfen, und hätte bis zur nächsten Haltestelle weiter fahen müssen.
Grüßle
AFu
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ein Fahrer mit einem Zug mit Trittstufen an einem Hochbahnsteig in voller Länge vorbei fährt, und am Tiefbahnsteig (in voller Länge) zum stehen kommt, wo dieser auch noch offiziell freigegeben ist, z.B. am Schloßplatz, darf er dann manuell die Türen mit ausklappen der Trittstufen freigeben oder nicht?
MfG
henchen2410
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(09. 01. 2009, 17:20)henchen2410 schrieb: Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ein Fahrer mit einem Zug mit Trittstufen an einem Hochbahnsteig in voller Länge vorbei fährt, und am Tiefbahnsteig (in voller Länge) zum stehen kommt, wo dieser auch noch offiziell freigegeben ist, z.B. am Schloßplatz, darf er dann manuell die Türen mit ausklappen der Trittstufen freigeben oder nicht?
MfG
henchen2410
Also ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass er das dürfte.
Mal angenommen, mobilitätseingeschränkte Personen (ältere Leute) wollen aussteigen, wäre das ja auch ziemlich blöd.
Viele Grüße
GT4-Stuttgart
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Ich hatte mal ein ähnliches Erlebnis, aber mit einem ET423 in Esslingen. Die S-Bahn Bahnsteige waren gesperrt und so mussten einige S1en an Gleiß 6 halten das kaum eine höhe hat. Das hat gedauert bis alle draußen und drin waren, also wie es da rechtlich aussah weis ich nicht aber es wurde mehrmals gemacht.
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Beim 423 darf man definitiv - wie die Abnahme für die Tiefbahnsteige z.B. am Schlossplatz aussieht, weiß ich nicht.
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(09. 01. 2009, 18:05)GT4-Stuttgart schrieb: (09. 01. 2009, 17:20)henchen2410 schrieb: Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ein Fahrer mit einem Zug mit Trittstufen an einem Hochbahnsteig in voller Länge vorbei fährt, und am Tiefbahnsteig (in voller Länge) zum stehen kommt, wo dieser auch noch offiziell freigegeben ist, z.B. am Schloßplatz, darf er dann manuell die Türen mit ausklappen der Trittstufen freigeben oder nicht? Also ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass er das dürfte.
Mal angenommen, mobilitätseingeschränkte Personen (ältere Leute) wollen aussteigen, wäre das ja auch ziemlich blöd.
Ich denke auch nicht, daß er das darf, aber das Argument mit mobiltätseingeschränkten Personen zählt in dem Fall nicht: würde er als Alternative entsprechend durchfahren, könnten diese ebensowenig ein- oder aussteigen. Es wäre für diese also keine Verschlechterung.
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Vielen Dank an alle für die Antworten. Wieder was dazugelernt – dass man den Türöffnewunsch per Schlüssel zurücksetzen kann, wusste ich noch nicht.
(09. 01. 2009, 12:00)Weinberg_61er schrieb: Aber was die Geländer betrifft: Die müssten doch in einem gewissen Abstand montiert worden sein, dass im Falle wie hier beschrieben, die Türe nicht beschädigt wird. Ist das nicht so?
Das habe ich mich auch schon einmal gefragt. Ich habe da schon zwei Situationen erlebt: Einmal an einer Innenstadthaltestelle, wo die Tür problemlos so aufging, dass das Geländer nicht berührt wurde, d.h. hier war genügend Abstand vorhanden. Ein anderes Mal war am Südheimer Platz, wo ein Zug der U14 zu weit vorfuhr, sodass die Tür halb am Geländer stand. Der Fahrer hat mit dem Freigeben der Türen gewartet, bis alle von der ersten Tür weggegangen waren.
Grüße
JoJo
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