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STZ: Nach Busfahrt mit Hämatom zum Arzt
#11
(04. 09. 2019, 08:29)Mario schrieb: Mir scheint daß die amerikanische Mentalität hierzulande ansteckend wirkt indem durch eigenverantwortliches und dummes Fehlverhalten mit Schadenersatzleistungen in Millionenhöhe in Aussicht gestellt wird.

Bewusst überspitzt oder Polemik?

Solche Millionenklagen wie in den USA gibt es hier in Deutschland nicht. Es kommt vor deutschen Gerichten immer auf den individuellen Einzelfall an und jeder Richter wird vor seinem Urteil fragen, ob der Kläger selbst etwas dazu hätte beitragen können, um den Unfall zu vermeiden. Die Gerichte setzen also Mitdenken vorraus. Und falls dies nicht vorhanden war wird die Klage in Teilen oder in Gänze abgewiesen.
Und auch in der Höhe von Schmerzensgeldern (nicht Schadensersatz!) ist man von deutschen Gerichten weit weit unter den amerikanischen Verhältnissen. Um überhaupt mal in die Nähe von einer Million zu kommen muss das Unfallopfer schon zum dauerhaften Pflegefall mit enormen Pflegeaufwand ohne Aussicht auf Verbessung geworden sein. Teuer wird es dann nicht wegen einem Schmerzensgeld, sondern weil der verurteilte Täter dann für die Pflegekosten aufkommen muss. Bei abgetrennten Gliedmaßen (kompletter Arm, komplettes Bein), bei dauerhafter Beeinträchtigung von Gliedmaßen oder Organen ist man im sechsstelligen Bereich. So ein Fall, dass eine Senioren über einen Blindenleitstreifen stolpert wird schmerzensgeldtechnisch vielleicht zwischen 1000 und 3000€ liegen, wenn kein dauerhafter Schaden nachbleibt.

Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#12
Und was hat das jetzt alles mit dem Thema hier zu tun?

Die Instandhaltung ist an der besagten Stelle absolut in Ordnung, und dass die Eigenverantwortung immer mehr auf andere abgeschoben wird - wie es Amerika uns vorgemacht hat - ist nunmal eine Tatsache. Das ist völlig unabhängig davon, ob jemand eine amerikanische Mentalität übernehmen muß oder nicht, es ist nunmal so. Es ist keiner von einer Mentalität gezwungen zu klagen, sondern es wird gemacht ohne zu fragen, ob das eine amerikanische, ungarische oder russische "Erfindung" ist. Es könnte ja Geld bringen.

Zum restlichen rechtsradikalen Gedankengut äußere ich mich nur so weit, dass wenn ich die Wahl zwischen der USA und Ungarn hätte, ich sicherlich nicht Ungarn wählen würde.
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#13
(08. 09. 2019, 11:47)FoxMcLoud schrieb: So ein Fall, dass eine Senioren über einen Blindenleitstreifen stolpert wird schmerzensgeldtechnisch vielleicht zwischen 1000 und 3000€ liegen, wenn kein dauerhafter Schaden nachbleibt.

Warum überhaupt? Wenn der Blindenleitstreifen ordnungsgemäß ausgeführt war, sehe ich keinen Grund, warum es überhaupt Schmerzensgeld geben sollte.

Das Problem bei der derzeit m.E. etwas übertriebenen Integration ist, dass dazu Maßnahmen getroffen werden (müssen), die wiederum andere einschränken.
Was ein Blinder benötigt, ist für einen Gehbehinderten oder Rollstuhlfahrer offensichtlich wieder ein Problem.
Manchmal frage ich mich bei den ganzen Maßnahmen, ob es nicht billiger wäre, für alle Behinderten einen Fahrdienst ähnlich einem Rufbus einzuführen, als alles behindertengerecht umzubauen.
(und ja ich weiß, dass das gesetzlich gefordert ist)
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#14
(08. 09. 2019, 16:35)dt8.de schrieb: Manchmal frage ich mich bei den ganzen Maßnahmen, ob es nicht billiger wäre, für alle Behinderten einen Fahrdienst ähnlich einem Rufbus einzuführen, als alles behindertengerecht umzubauen.
Ein Rufbus für alle Behinderten? Gilt das auch für gehbehinderte Personen, die Hörgeschädigt sind? Wenn ja, wie erfolgt dann der Ruf des Rufbusses? Via SMS, und/oder Internet? Ich habe häufiger Gehbehinderte gesehen, die alleine zu Fuß oder mit dem Rollstuhl unterwegs sind. Sind alle Behinderte immer begleitet? Ich glaube kaum.

Es gibt für alle behinderte Personen ein grundrechtlich verbrieftes Recht, die öffentliche Verkehrsmittel (nicht nur) zu benutzen, ohne extra einen Fahrdienst oder Einstiegshilfe (Das ist im Fernverkehr der Fall, aber im Regionalverkehr sollte die Einstiegshilfe durch das Fahrpersonal eine Ausnahme bleiben und die planmäßige Aufenthaltszeit es zuläßt) beanspruchen bzw. anfordern zu müssen. Das ist auch der Grund, warum die bauliche Maßnahmen, es behindertengerecht zu gestalten, erforderlich ist. (Das gilt nicht nur für die städtische Betriebe (ob Bus oder Stadtbahn), sondern auch für den S-Bahn- und Regionalverkehr). Deswegen ist die Integration nicht übertrieben.

Was die bauliche Maßnahmen für Blinde betrifft, habe ich in Stuttgart-Vaihingen zwei unterschiedliche Übergänge gesehen, ein Übergang am Gleis in Richtung Jurastraße ist ähnlich, wie in Möhringen aufgebaut und einer in Richtung Schillerplatz mit Noppensteine. Mein Eindruck aber ist, daß die Noppen an den Noppensteinen um einiges niedriger sind, als die "Bordsteinkanten" am Übergang Ri. Jurastraße. Daher sehe ich nicht, was an den Steinen für andere eine Einschränkung darstellen soll. Im Übrigen ist es seltsam, daß man von solchen Unfällen in S-Vaihingen nicht gehört / gelesen hat, dafür aber intensiver in Möhringen, obwohl der Übergang an den Gleisen Ri. Jurastraße ähnlich aufgebaut ist, wie in Möhringen. 3 cm Höhe ist, denke ich mal, ein Kompromiß, um den Rollstuhlfahrern das ungehinderten verlassen des "Bahnübergangs" zu ermöglichen.

Es ist immens wichtig, vor ergreifen von baulichen Maßnahmen, immer an andere zu denken und nicht nur an "Behinderte", ohne sich gegen die geltende Vorschriften zu verstoßen.
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#15
Pencil 
War mir auch nicht bewusst:
es gibt gemäss Norm unterschiedliche Höhen der Kanten - bei gemeinsamen (3 cm) und getrennten (6 cm) Querungsstellen (gibt es solche in S überhaupt ?); siehe:
https://nullbarriere.de/railbeton-bodeni...tellen.htm

Wobei es bei den gemeinsamen Querungen (mit 3 cm) lt. einem anderen Artikel wohl Diskrepanzen im Anspruch von Seh- und Gehbehinderten gibt (Tasten vs. Überwinden).

Und ab 1.1.2022 soll ja lt. §8 PBefG eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erzielt werden.
Da frage ich mich, wie ein Rollstuhlfahrer mit Öffis z.B. zum Waldfriedhof kommt. Vaihingen Viadukt lässt sich auch nicht in dem Sinne umgestalten.

Zu den ,Stolperstellen' (Möhringen):
vllt. hängt's damit zusammen, dass die Leute (,Macht der Gewohnheit') sich noch nicht auf die neue, veränderte Situation eingestellt haben.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#16
Pencil 
(08. 09. 2019, 18:54)Jack Lanthyer schrieb: Sind alle Behinderte immer begleitet? Ich glaube kaum.
Das hängt vom %-Grad der Behinderung ab, aG sind aussergewöhnlich Gehbehinderte, wenn Begleitung erforderlich (Freifahrt) steht zusätzlich B in deren Ausweis.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#17
(08. 09. 2019, 16:27)dt8.de schrieb: ... wenn ich die Wahl zwischen der USA und Ungarn hätte, ich sicherlich nicht Ungarn wählen würde.
Ob man nun Trumpf oder Urban schlimmer findet sei mal dahingestellt ... aber lassen wir mal die Politik außen vor.
Ungarn ist jedenfalls ein wunderschönes Urlaubsziel (z.B. Plattensee) das ich auf der Straße oder Schiene erreichen kann. Über den großen Teich brauche ich den Flieger. Und in Europa meint auch nicht jeder eine Knarre besitzen zu müssen.
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#18
Hallo zusammen,

ich denke es ist an der Zeit, das eine oder andere richtig zu stellen.

Es gibt mehrere Normen die die Barrierefreiheit regeln
DIN 18040-3 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
DIN 32984 Bodenindikatoren
DIN 32975 Kontraste im öffentlichen Raum
Darüberhinaus sind 'Lichtsignalanlagen und Aufzüge und vieles mehr geregelt.
Soweit zur Normlage.

Es gab bisher den Kompromiss mit der 3 cm Kante. Diese ist auch durch ein Forschungsvorhaben des BMV belegt. 3cm stellen einen Kompromiss zwischen den Belangen der Blinden und der Mobilitätseingeschränkten dar. Dies ist die sogenannte gemeinsame Querungsstelle. Will man für beide Gruppen eine Verbesserung, dann gibt es für die Mobilitätseingeschränkten Personen eine Nullabsenkung und für die blinden Menschen einen 6 cm Bord. Dies Bauweise hat zur Folge, dass Bodenindikatoren eingebaut werden müssen um Blinde Menschen vor der Nullabsenkung zu schützen. Eine Mischung aus beiden (also Nullabsenkung und 3cm Bord) ist in der Norm nicht vorgesehen.

Die Bauweise in Stuttgart mit Noppen auf +-Null, konnte nicht mehr weiter eingesetzt werden, nachdem die Stadt begonnen hat (ohne Absprache) Radwege im Gehweg mit bodengleichen Noppensteinen "zu sichern". Der zweite Grund ist aber weitaus schwerwiegender. Überläuft ein Langstockgeher die schwer zu ertastenden Noppen auf einer Mittelinsel und erkennt die 2. Noppen als erste, und mach dann einen Schritt weiter ins vermeindlich Sichere, steht er auf der Fahrbahn.
Deshalb ist das einfache Motto "Oben ist sicher" die besere Variante., d.h eine 3 cm Kante am Bordstein oder aber am Überweg.

Die Frage warum dies ausgerechnet in Möhringen zu diesen Stürzen und zur Diskussion geführt hat, kann ich auch nicht erklären.
Fakt ist:
die Einbautoleranzen sind im Millimeterbereich eingehalten -besser geht es nicht,
der Kontrastwert weiß zu schwarz ist optimal, einen besseren gibt es nicht.

Da die Überwege vor ca. 2 Jahren über Wochen hinweg umgebaut wurden und also nicht über Nacht vom Himmel gefallen sind, hätte es fast jeder Nutzer mitbekommen müssen, dass hier gebaut wurde. Dass es nach einer Baumaßnahme anders aussehen kann wie vor vorher, ist nahe liegend. Fakt ist auch dass diese Bauweise Stadtweit seit über 10 Jahren eingesetzt wird, ohne diese Probleme.

Natürlich ist es nachvollziehbar, dass man versucht entstandene Kosten sich zurück zu holen. Wären Fehler gemacht worden, wäre dies auch keine Thema.

Dies ist aber hier nicht der Fall.

Da die Presse das Thema als Sommerlochfüller für sich entdeckt hat und trotz intensiver Erläuterung als Quotenbringer eingesetzt hat, liegt wohl am Trend der Zeit. Und leider ist es so, dass das Thema Barrierefreiheit und Integration auch sehr unterschiedlich, mit sehr unterschiedlichem Fachwissen diskutiert wird. Jeder meint er könne etwas darüber aussagen und dies ist eben leider nicht der Fall. Um Ruhe in die Sache zu bringen habe ich der Bezirksvorsteherin angeboten einen Kurzvortrag zu diesem Thema in einer der Herbstsitzungen zu machen. Vielleicht hilft ja Information etwas.
Peter
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#19
(08. 09. 2019, 16:35)dt8.de schrieb:
(08. 09. 2019, 11:47)FoxMcLoud schrieb: So ein Fall, dass eine Senioren über einen Blindenleitstreifen stolpert wird schmerzensgeldtechnisch vielleicht zwischen 1000 und 3000€ liegen, wenn kein dauerhafter Schaden nachbleibt.

Warum überhaupt? Wenn der Blindenleitstreifen ordnungsgemäß ausgeführt war, sehe ich keinen Grund, warum es überhaupt Schmerzensgeld geben sollte.

In meinem Beitrag sollte eigentlich noch drinstehen, dass ein Schmerzensgeld in dem konkreten Fall nur dann anfällt, wenn der Blindenleitstreifen nicht den Vorschriften entspricht. Muss ich beim editieren irgendwo wieder rausgelöscht haben. Wenn die Seniorin über einen vorschriftsgemäßen und gut sichtbaren Blindenleitstreifen stolpert ist es zwar schade, aber Schmerzensgeld wird es dann wohl kaum geben.

mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#20
Hallole,

ich gehe mal davon aus, dass sie SSB, nach dem ja diese Image-Filme zur Blindenleitlinie zusammen mit der Nikolauspflege gemacht wurden, immer noch Kontakt hat, und sicher auch komplett blinde das auch hat testen lassen.
ich bin nunmal nur stark Sehbehindert (8% Sehrest), und laufe bei Bedarf mit dem Blindenstock.

Der hohe Kontrast zu den Noppensteinen ist eine gute Sache, und mein Sinn sagt mir immer, ich soll mit dem Fuß komplett drauf treten, und nicht so irgendwie halb, eben so, wie man es beim Trottoir auch macht. Ich laufe auch, ohne den Blindenstock zu benutzen, oft auf den Leitlinien, weil die mich sicher da hin führen, wo ich hin möchte, und dann muss ich nicht ständig den Kopf ganz nach unten senken, weil ich die Linie auch bei größerer Entfernung gut sehen kann.
Der beschriebene Zustand, Fahrrad-Spuren zum Trottoir zu trennen, ist mir erstmals im Schelmenwasen im Fasanenhof bewusst geworden. Auch dort halte ich mich üblicherweise auf der Linie....
(Vielleicht ist es auch von meinem kleinen kindlichen ich, das denkt, die Leitlinie sei eine Schiene, und wir spielen jetzt Straßenbahn... *grins*

Grüßle
AFu
[Bild: 3320-Front-DSO.jpg]
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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