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Handy-App
#21
Keine Zwei-Minuten-Regel beim VVS beim Handyticket-Kauf: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...b974e.html
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#22
Wieder eine neue App "BestPreis": http://www.ssb-ag.de/BestPreis-1219-0.html
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#23
(10. 01. 2018, 10:54)Mario schrieb: Wieder eine neue App "BestPreis": http://www.ssb-ag.de/BestPreis-1219-0.html

Sowas ist auch hier in Hamburg für Ende 2018 als "Check-in/be-out" (CiBo) geplant. Es sollen dann alle Fahrten analysiert werden und falls bei mehreren Fahrten am Tag ein Tagesticket günstiger sein sollte als die Summe der Einzelfahrten wird ein Tagesticket abgerechnet Das ist hier im HVV schon bei zwei Fahrten am Tag der Fall wenn den Fahrgast eine 9-Uhr-Tageskarte reicht, ansonsten ab der 3. Fahrt wenn man eine Tageskarte inkl. Morgenverkehr vor 9:00 haben will.
Gerüchteweise soll nach dem Schema auch bei mehreren Tagestickets stattdessen ein Wochenticket abgerechnet werden. Aber das wurde noch nicht offiziell kommuniziert. Und ob dann auch mehrere Wochentickets zu einem Monatsticket umgerecht werden ist in Hamburg auch inoffizielle Spekulation. Man soll sich sowohl über die Handyapp ein- und ausloggen können als auch über eine neue Mobilitäts-Chipkarte, wohl ähnlich dem Stuttgarter Polygo. Dazu sollen dieses Jahr alle Stationen und Fahrzeuge mit Lesegeräten ausgerüstet werden, wo man dann kurz an Start- und Endhaltestelle seine Karte dranhält.
In Stuttgart wurden doch neue SSB(VVS?)-Fahrscheinautomaten ausgeschrieben. Die werden bestimmt so eine Check-in-Funktion für Chipkarten haben. Falls es dann auch neue Stempelgeräte in Bus und Bahnen gibt könnte man auch da Lesegeräte einbauen.

Für mich ist solch ein System jedoch uninteressant, da ich wie viele andere Pendler auch ein Jobticket habe, welches deutlich günstiger ist als die reguläre Monatskarte im Abo. Für Leute mit nur wenigen Fahrten wäre es vielleicht interessant, weil man dann nicht mehr so ganz genau aus Geld schauen muss. Oder sich nicht mehr in den Tarifdschungel einlesen muss. Aber Leute, die mehrere Fahrten täglich machen werden sich wohl eh ein Tagesticket kaufen.

Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#24
Ich denke für mich könnte das ganz praktisch sein, da ich tatsächlich nie vorher weiß, ob ich per Bus, per Auto, per Rad oder zu Fuß unterwegs bin. Oder morgens per Bus hin und nachmittags (weil schönes Wetter) zu Fuß zurück.
Allerdings ist das erstens nix für Fahrscheinsammler (wobei sich das dann mit den neuen Automaten wohl auch großteils erledigt haben dürfte) und in Bezug auf den Datenschutz traue ich der SSB/VVS auch nicht viel zu - wobei ich akzeptiere, dass bei einem solchen Angebot die Daten zwingend gesammelt werden müssen.
Allerdings verstehe ich nicht, warum man sich dazu bei Moveel anmelden muß. Ich bin bei der SSB angemeldet, warum reicht das nicht?

Aber zum testen lasse ich gerne mal anderen den Vortritt.
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#25
(10. 01. 2018, 19:06)dt8.de schrieb: Aber zum testen lasse ich gerne mal anderen den Vortritt.

OK, Nachtrag: mit dem Angebot können sie tun was sie wollen, für mich sind die AGB nicht akzeptabel:

Zitat:2.4 Nach der Gesamtabrechnung wird die Forderung in deren Höhe an moovel abgetreten.
2.6 moovel zieht die Forderung aus eigenem Recht und auf eigene Rechnung beim Kunden ein.

D.h. bei Problemen muß man sich mit Moovel herumärgern.

Zitat:3.2 Die SSB übernimmt keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang der
elektronischen Tickets.

Das ist etwas zu einfach. Die Probleme könnten ja auch mal am Server von der SSB oder Moovel liegen. Normalerweise sollte es ausreichend sein, wenn der Einbuchungsvorgang stattgefunden hat.

Zitat:3.3 Kann der Kunde den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen technischen
Versagens nicht erbringen, so wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den VVS-
Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet.

Das geht mal gar nicht. Das ist eines der absoluten k.o.-Kriterien. Ein nachträglicher Nachweis über eine Einbuchung müsste akzeptiert werden. Selbst beim Handy-Ticket heißt es:

Zitat:Akku leer?
Sie fahren ohne gültigen Fahrschein. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7 €, wenn Sie Ihr Ticket innerhalb einer Woche vorzeigen.

Das ist ok, mal davon abgesehen, wie das geschehen soll. Nach Ablauf der Gültigkeit wird das Ticket in der VVS-App nämlich nicht mehr als QR angezeigt. Unddie Textform gilt ja laut deren AGB nicht ...

Zitat:Für den Fall der
Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder unvollständigen Übertragung des Tickets ist der
Kunde verpflichtet, vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket zu erwerben.

OK, aber wie wird das dann berechnet? Es sollte ja dann berücksichtigt werden, dass der Kunde dann zwei Tickets bezahlt hat. Es ist ja nicht immer vom Kunden zu vertreten. Übertragungsabbrüche kommen halt mal vor.

Zitat:3.6 Es sind bis zu fünf zeitlich gültige Tickets je mobilem Endgerät für den BestPreis-
Teilnehmer zulässig. Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur alle
gültigen Tickets zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der
Gültigkeit liegt beim Kunden. Ein Kauf für Dritte ist nicht zulässig.

Wozu das? Es sollte doch immer nur eine gültige Fahrberechtigung geben. Mehr als eine macht keinen Sinn, denn das macht nur mit klassischen Fahrkarten Sinn, um ggf. eine günstigere Variante zu nutzen. Bei einem Best-Preis-Prinzip muß das System das selber herausfinden.
Außerdem geht nicht, dass der Kunde die Gültigkeit nachweisen muß. Das kann er nämlich nicht, solange er nur einen QR-Code hat, dessen Inhalt er nicht entschlüsseln kann. Die textliche Anzeige auf dem nächsten Screen gilt nämlich (beim Handy-Ticket) ausdrücklich nicht als Fahrberechtigung.

Zitat:3.7 Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen
von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem mobilen Endgerät angezeigten
elektronischen Tickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.

Nö. Die fingern an meinen Handy gar nichts herum. Das kann gerne aufgenommen und nachträglich geprüft werden, denn die Einbuchungen müssen der SSB ja bekannt sein.

Zitat:3.8 Über die App erworbene Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert
werden. Eine - auch teilweise - Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur
teilweiser Nutzung von Tickets, die über die App erworben wurden, ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für einen Umtausch von Tickets, die über die App
erworben wurden.

Nächstes k.o.-Kriterium: "Fahrkarte" muß vor Antritt erworben werden (siehe AGB), Bus/Bahn kommt nicht, und man fahrt dann doch nicht.

Bei anderen Systemen bucht man sich dann wieder an derselben Haltestelle aus und gut ist, kostet nicht.

Alles in allen hält man hier noch zu stark an dem Prinzip "Fahrkarte" fest, statt die tatsächlich zurückgelegten Strecken zu berechnen.

Mit einer Chipkarte (Hamburg wurde ja erwähnt) wird Start und Ende der Fahrt festgehalten und am Ende eines Abrechnungszeitraums die günstigste Möglichkeit berechnet.
Hier wird noch zu sehr in Fahrkarten gedacht: ich muß mich bei der Buchung entscheiden, welche Fahrkarten ich benötige: erst will ich von Stuttgart nach Zuffenhausen, später will ich weiter nach Ludwigsburg. Ich muß hier vorher wissen, ob ich erst zwei Zonen oder gleich drei Zonen kaufe. Auch wenn ich nicht weiß, wie lange ich in Zuffenhausen Zeit brauche.
Das ist für mich nicht die perfekte Lösung, da sind andere weiter.

Auch ist eine Chipkarte zuverlässiger als ein Handy, wo für letzteres der Kunde die Kosten und das Risiko trägt.

Auch nicht erwähnt ist, ob ein Kunde mehrere Handys nutzen darf: Gerät 1 Akku leer oder defekt, einfach am nächsten Tag Gerät 2 nutzen. Beim Handy-Ticket geht das innerhalb der Gültigkeit eines Tickets nicht, ein erneutes Herunterladen des Tickets ist nicht möglich. Bei einer Monatskarte blöd, wenn das Handy mittendrin verloren geht oder den Geist aufgibt (wobei ich gebe zu: eine Monatskarte hatte ich noch nicht, habe das daher nicht getestet - bei anderen Fahrscheinen geht es aber nicht)
Und genau das ist das Problem: geht da technisch etwas schief, ist der Kunde trotz Bezahlung der Dumme.

Ich sehe ein, dass es da Mißbrauchsmöglichkeiten gäbe (einfach Ticket dann auf zwei Geräte herunterladen), aber genau deshalb gibt es beim Handyticket auch die Ausweispflicht - auch wenn das bei mir noch nie einer kontrolliert hat.
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#26
Hier gibt's noch zusätzliche Infos: SSB-PM vom 11.01.2018: http://www.ssb-ag.de/Presse-48-0.html?ID=781
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#27
Ich finde es schade, dass man sich nicht einfach der Tiket2go App anschließt und damit eine BaWü einheitliche App schaft.

Stattdessen wird mit einen Privatwirtschaftlichen Anbieter aus der Automobilbranche kooperiert, von den man nicht weiß wie er in ein paar Jahren an der Preisschraube dreht.
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#28
(11. 01. 2018, 21:29)glx schrieb: Stattdessen wird mit einen Privatwirtschaftlichen Anbieter aus der Automobilbranche kooperiert, von den man nicht weiß wie er in ein paar Jahren an der Preisschraube dreht.
Ob es dieses Angebot in ein paar Jahren noch gibt sei mal dahingestellt.
Wenn ich es richtig verstanden habe liefert moovel nur den Algorithmus und zieht die Forderung beim Endkunden ein, die SSB bestimmt und berechnet jedoch den Preis. Da dürfte es eigentlich keine Preisschraube durch moovel gegenüber dem Endverbraucher geben.
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#29
(12. 01. 2018, 09:16)Mario schrieb: Da dürfte es eigentlich keine Preisschraube durch moovel gegenüber dem Endverbraucher geben.

Bei Hotelbuchungsportalen gibt es auch keine Preisschraube gegenüber den Kunden, jedoch gegenüber den Hotels was Provisionen angeht. Aussteigen kann sich aber fast kein Hotel leisten. Dieses befürchten einige Verkehrsverbünde auch bei Fahrkartenapps.
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#30
Mit der neuen VVS-App „Smarte Haltestelle“ läßt sich künftig jedes Smartphone zum persönlichen Abfahrtsplan umfunktionieren: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...0ac07.html
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