20. 04. 2016, 16:25
Streik
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22. 04. 2016, 19:00
Nicht nur die Stuttgarter Zeitung, auch die offizielle Verkehrsseite (VVS) meldet den ganztägigen (*WURGS*) Warnstreik am kommenden Montag: VVS
Zugegeben: Der Zeitpunkt, an dem der (Warn-)streik angekündigt (Mir ist es nicht bekannt, wann genau der Warnstreik angekündigt wurde, aber bestimmt nicht erst mit dem Erscheinen der Zeitungsmeldung) wurde, ist weitaus besser, als das, was die GDL in letzter Zeit gemacht hatte. Aber warum den ganzen Tag und nicht den Teiltag, außerhalb des Berufverkehrs (Also von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Fr. 2 Std. früher) mit Not- bzw. Minimaldiensten)? Nochmal für alle zum Mitmeißeln: Zu einem trilateralen Problem in der Daseinsvorsorge gehört es, daß der Streik frühzeitig angekündigt, Minimaldienste innerhalb des zulässigen Streikfensters, die ich oben genannt habe, eingerichtet und Streiks im Berufsverkehr, an Wochenenden und in Schulferien verboten wird, um die Streikauswirkungen für die auf die öffentliche Verkehrsmitteln angewiesene Personen, die über mangelnde oder keine Alternativen verfügen (Kommt mir bitte nicht mit dem Taxi! Wer soll denn die Fahrtkosten für die Taxifahrt bezahlen?), zu minimieren. Außerdem sollte der Streik ein Ultima Ratio sein und bleiben, wenn alle Verhandlungen scheitern. Das heißt, erst wenn sämtliche Punkte ausverhandelt und ein einziger Punkt übrig bleibt und sich festgefahren hat, dann darf nach Streikregeln gestreikt werden. (Es gibt im Gegensatz zur Industrie, wo Waren produziert werden, kein grenzenloses Streikrecht).
22. 04. 2016, 19:45
Am besten nur zwischen 23 Uhr und 3 Uhr streiken ?!?
Ist ja nicht ganz der Zweck eines Streiks, oder? Einfach die Leute anständig bezahlen und gut ist. Geld ist genug vorhanden.
Lieber Jack Lanther,
mein Tip an dich Erst Hirn und dann Tastatur einschalten. Die Angestelllten im Bereich Nahverkehr gehören ja bekanntermaßen zu den Spitzenverdiener in der Republik. Mit dem Argument der Daseinsvorsorge wird ihnen automatisch das Recht sich für ihre Belange einzusetzen abgesprochen. Es ist ja auch so, dass die öffentlichen Arbeitgeber jährlich durch die Unternehmen ziehen und sich bei ihren Mitarbeitern erkundigen wieviel es denn mehr sein darf. Wäre es dir Recht, wenn man irgendwelche Streikmaßnahmen ein Jahr vorher mit dir abstimmt. Den Vorschlag zwischen 23 Uhr und 3 Uhr zu streiken wird übrigens seit Jahren bereits erfolglos umgesetzt. Da du aber offensichtlich über die entsprechenden Fähigkeiten verfügst, dann melde dich doch einfach bei den beiden Parteien die gerade verhandeln. Mit deinen Fähigkeiten müsste ja dann am Sonntag ein Ergebnis vorliegen und der Warnstreik kann abgesagt werden. Sollten deine Fähigkeiten dafür nicht ausreichen, dann sei einfach still. Peter
23. 04. 2016, 00:14
Mal abgesehen davon, dass ich bereits deutlich länger davon weiß ... Ich meine schon am Montag davon gehört zu haben, dass gestreikt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Felix
23. 04. 2016, 15:09
23. 04. 2016, 15:41
Ich sag's jedes Jahr zur gleichen Zeit: Ver.di verheizt da mein Geld, die Streikkasse wird von allen Mitgliedern gefüllt. Nur einsetzen tut sich Ver.di bloß für die Tarifverträge wo man mal eben ein paar 10.000 Mitarbeiter hinter sich weiß, den Stuttgarter Marktplatz füllt, das öffentliche Leben beeinträchtigt, mediale Aufmerksamkeit bekommt. 3% Lohnerhöhung bei einem Jahr Laufzeit als nichtverhandelbares Angebot zurückgewiesen? Wohl gemerkt von der selben Ver.di die bei uns im Betrieb (ca. 200 Beschäftigte) nach jahrelangen Nullrunden jetzt nach halbherzigen Verhandlungen erstmalig mit einer 2%igen Erhöhung abgeschlossen haben. Und sich auf der Betriebsversammlung dafür auch noch feiern lassen wollten. Die Tariferhöhungen in den kleinen Unternehmen mit eigenem Tarifvertrag gehen der Ver.di doch sonstwo vorbei. Hauptsache öffentlichkeitswirksam irgendwo Stillstand erzeugen, die Massen mobilisieren und für die Massen dann eine gute Erhöhung rausstreiken. Ob der gewerkschaftliche Organisationsgrad bei uns in der Firma rückläufig ist weil die nix für uns tun, oder ob die nix für uns tun weil der Organisationsgrad ständig rückläufig ist - wer weiß das schon. Wahrscheinlich hätte ich einfach Busfahrer oder Müllmann werden sollen. Naja, im nächsten Leben ist man schlauer.
23. 04. 2016, 16:26
24. 04. 2016, 10:55
(23. 04. 2016, 15:09)Manuel schrieb:Es geht nicht daraum, ob mir die Zeiten am liebsten sind. Nur geht es darum, daß innerhalb des Zeitfensters der Streik legitimiert werden kann/soll. Sowohl in der HVZ (Man kann es auch "Berufsverkehr" nennen) als auch im Abendverkehr ist es wichtig, das Angebot in vollem Umfang aufrecht zu erhalten:(22. 04. 2016, 19:00)Jack Lanthyer schrieb: Aber warum den ganzen Tag und nicht den Teiltag, außerhalb des Berufverkehrs (Also von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Fr. 2 Std. früher) mit Not- bzw. Minimaldiensten)?
* Im konkreten Fall könn(t)en die Stadtbahnen und Stadtbusse im Halbstundentakt fahren. Die Fahrer der SSB-Regionalbusse könn(t)en vom Gebrauch des Streikrechts ausgenommen werden. Der Grund ist, daß, wenn die Busse stündlich, zweistündlich, oder seltener verkehren, das Angebot für betroffene Dritte zur Verfügung stehen muß. Es geht einfach darum, die Streikfolgen für unbeteiligte Dritte abzufedern. Nicht mehr, nicht weniger. Ergo: Das Streikrecht braucht gesetzliche und keine richterrechtliche Schranken.
24. 04. 2016, 11:36
Das Ziel eines Streiks ist doch, auf sich aufmerksam zu machen. Das kann man nicht erreichen wenn man nur mal kurz zur Randzeit streikt, das merkt kein Mensch und der Streik verliert seinen Sinn.
Man kann nicht einfach das Streikrecht einschränken, wenn die Öffentlichkeit eigentlich den Service bräuchte. Dann muss man sich eben einen Tag frei nehmen, mit dem Auto fahren oder eben eine SSB-freie Alternativroute suchen. In der heutigen Zeit (Handy) sollte das eigentlich nicht zu viel verlangt sein. |
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