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Und genau DESHALB frage ich nach. Denn die hier angesprochene Sechstelregelung mit den Wendezeiten hat nichts mit der allgemein als Sechstelregelung aus dem Bereich der Sozialvorschriften zu tun. Dort heißt es (vereinfacht ausgedrückt), dass Linienverkehre bis 50 km nicht unter die EU-Verordnung fallen (also die Regelung mit den 45 Minuten alle 4,5 Stunden etc.), sondern der deutschen Fahrpersonalverordnung (FPersV) unterliegen. Da heißt es, dass "die Gesamtdauer der Arbeitsunterbrechungen mindestens ein Sechstel der vorgesehenen Lenkdauer beträgt" und es wird darauf verwiesen, dass alles unter zehn Minuten (sofern im Tarifvertrag nicht anders geregelt) nicht mitgerechnet wird. Dabei geht es aber um PAUSENZEITEN, bei der von ET422 angesprochenen Regelung handelt es sich aber um eine Formel zur Berechnung von ausreichend Wendezeit, wenn ich das richtig verstanden habe.
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Ja also deine Erklärung ist denke mal schlüssig. Ich glaube nämlich nicht, dass die SSB unrechtmäßige Pläne erstellt.
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Ich fasse mal zusammen : Im 30 Min. Takt werden 3 Fahrzeuge benötigt. Das ergibt dann 1,5 Std. für eine Runde. 3 Runden werden gefahren, dann wird der Kollege abgelöst und macht seine Blockpause. Es muss nicht immer die 1/6 Regelung sein.
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Natürlich, das Unternehmen kann natürlich auch die Pausenregelung aus der EU-Verordnung anwenden, da spricht nichts dagegen.
Bei meiner Erläuterung ging es mir darum, dass die Sechstelregelung aus der FPersV nicht mit der von ET422 angesprochenenen Sechstelregelung bezüglich seiner "Mindestwendezeiten" verwechselt wird, das sind zwei Paar Stiefel.
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Ich wollte keineswegs die Busfahrer kritisieren, da bin ich missverstanden worden.
Mir geht es darum, dass bei öffentlichen Unternehmen der Arbeitnehmerschutz besser ist, und daher auch die Bedienung für den Fahrgast! Private Busse sollte es nur im Gelegenheitsverkehr geben. Ansonsten öffentlicher Dienst!
Tram 68 S-Bhf Köpenick - Alt-Schmöckwitz
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Und wieder einmal die Linie 38, wie sie "leibt und lebt": geschehen am letzten Mittwochabend, den 7.10. Siehe
diesen Beitrag im anderen Thread.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)