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(21. 04. 2010, 09:36)ChrisM schrieb: So genehmigt wie die "Mach Sitz!"-Übung am Wochenende im Park? Wie ließ sich noch eben Polizeipressesprecher Stefan Keilbach in den Stuttgarter Nachrichten zitieren? "Hier werden Grenzen des Erlaubten ausgelotet."
Jeder, wie er kann!
Eine solche "Mach-Sitz!-
Übung" war noch gar nie genehmigungspflichtig, da weder aktiv und unfriedlich Wiederstand gegen irgend etwas geleistet noch direkt in den Straßenverkehr eingegriffen werden soll und bisher auch kein Gesetz existiert, das Massentreffen im Mittleren Schloßgarten verbietet, daran ändert auch der damals gewaltbereite Flashmob einer Weinstädter Internetcommunity auf dem Schloßplatz im Jahr 2005 nichts. Das Ganze wird also durch die grundgesetzliche Versammlungsfreiheit abgedeckt, das Gegrummel von Polizeisprecher Keilbach ist in diesem Fall völlig ohne Bedeutung. Und wegen Deiner Frage: Ja, Herrn Sittlers Hainbuche steht dort auch genehmigterweise.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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21. 04. 2010, 22:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21. 04. 2010, 22:43 von DasBa.)
(21. 04. 2010, 22:12)WN 26 schrieb: Eine solche "Mach-Sitz!-Übung" war noch gar nie genehmigungspflichtig, da weder aktiv und unfriedlich Wiederstand gegen irgend etwas geleistet noch direkt in den Straßenverkehr eingegriffen werden soll und bisher auch kein Gesetz existiert, das Massentreffen im Mittleren Schloßgarten verbietet, (...). Das Ganze wird also durch die grundgesetzliche Versammlungsfreiheit abgedeckt, das Gegrummel von Polizeisprecher Keilbach ist in diesem Fall völlig ohne Bedeutung.
Jurist? Ich übrigens nicht, aber trotzdem:
Art. 8 Abs. 2 Grundgesetz ermöglicht die Beschränkung von Versammlungen unter freiem Himmel. Das entsprechende Gesetz ist für Baden-Württemberg noch das
Versammlungsgesetz des Bundes bis das Land Banden-Württemberg ein eigenes Versammlungsgesetz erlässt, wozu es seit der Föderalismusreform befugt ist.
Die Übung war als zumindest anmeldepflichtig (§ 14 VersammlG), irgendwelche Behinderungen des Straßenverkehrs sind da egal. § 14 VersammlG ist übrigens verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Anmeldepflich bei sogenannten Spontanversammlungen, das heißt Versammlungen, die sich auf Grund einer kurzentschlossenen Bewegung bilden, entfällt. Die Sitz-Übung dürfte man allerdungs kaum als Spontanversammlung bezeichnen.
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Die S21-Montagsdemo hat scheinbar eine ganz nette Nebenwirkung auf den Straßenverkehr:
Die ganzen Autofahrerfraktion, die plötzlich merkt, dass sie einen Hauptbahnhof haben, den sie jetzt plötzlich doch so ganz doll lieb haben, verstopfen für die Zeit der Montagsdemo die Straßen nicht mehr...
Endlich freie Straßen für frei denkende Bürger!
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Und nach der Demo ist eine Mauer gefallen :-)
Der Bauzaun wurde durchgesägt:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...tml?page=0
Es scheint, also ob das Volk endlich merkt, dass man auch aufbegehren kann, eine Kultur, wie sie z.B. in Frankreich bei Demonstrationen herrscht, würde den Deutschen jedenfalls nicht schaden.
Grüßle
henchen2410
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(16. 08. 2010, 21:22)luchs schrieb: Die S21-Montagsdemo hat scheinbar eine ganz nette Nebenwirkung auf den Straßenverkehr:
Die ganzen Autofahrerfraktion, die plötzlich merkt, dass sie einen Hauptbahnhof haben, den sie jetzt plötzlich doch so ganz doll lieb haben, verstopfen für die Zeit der Montagsdemo die Straßen nicht mehr...
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Dann freue Dich solange, bis der Bau losgeht...