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Neues Bürgerbegehren in Stuttgart gegen S21
#11
Ähä. Besser spät als nie. Und was Herr Schuster machen soll? - Dass er sein Wort hält! - Aber das wäre ja zuviel verlangt.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#12
(18. 02. 2011, 18:12)Micha schrieb: Ähä. Besser spät als nie.
Ganz klar: Nein. Es gibt Fristen, die man einhalten muss. Irgenwann ist's halt mal gut, sonst kehrt sowas wie Rechtsfrieden (Rechtsfrieden, ich spreche hier nicht von der Popularität gewisser Bauprojekte) nie ein. Oder was würdest du sagen, wenn dein Nachbar plötzlich auf den Trichter kommt, dass die Baugenehmigung für das Haus, in dem du wohnst, rechtswidrig erteilt worden ist? Jaaaaa, das ist ja was ganz anderes usw...

(18. 02. 2011, 18:12)Micha schrieb: Und was Herr Schuster machen soll? - Dass er sein Wort hält! - Aber das wäre ja zuviel verlangt.
Dann hätte man eben die entscheidenden Beschlüsse zu S21 angreifen müssen, und nicht nur die Finanzierungsvereinbarung. Dazu hat sich ja das Verwaltungsgericht Stuttgart schon ausgelassen.

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#13
(18. 02. 2011, 19:51)DasBa schrieb: Ganz klar: Nein. Es gibt Fristen, die man einhalten muss. Irgenwann ist's halt mal gut, sonst kehrt sowas wie Rechtsfrieden (Rechtsfrieden, ich spreche hier nicht von der Popularität gewisser Bauprojekte) nie ein. Oder was würdest du sagen, wenn dein Nachbar plötzlich auf den Trichter kommt, dass die Baugenehmigung für das Haus, in dem du wohnst, rechtswidrig erteilt worden ist? Jaaaaa, das ist ja was ganz anderes usw...

Nein, das ist genau nichts anderes. Das hat es schon gegeben, dann muß u.U. das widerrechtlich gebaute Gebäude nämlich abgerissen werden. Es gab schon Fälle, wo es selbst nach 25 Jahren keinen Bestandsschutz gab.

Im Übrigen empfinde ich es als etwas seltsam, möglicherweise rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen dann mit mit dem Argument Rechtsfrieden hinnehmen zu sollen. So läuft das nicht in einem Rechtsstaat.

(18. 02. 2011, 19:51)DasBa schrieb:
(18. 02. 2011, 18:12)Micha schrieb: Und was Herr Schuster machen soll? - Dass er sein Wort hält! - Aber das wäre ja zuviel verlangt.
Dann hätte man eben die entscheidenden Beschlüsse zu S21 angreifen müssen, und nicht nur die Finanzierungsvereinbarung. Dazu hat sich ja das Verwaltungsgericht Stuttgart schon ausgelassen.

Das beantwortet nicht die Frage, warum Herr Dr. Schuster nicht sein Wort halten sollte. Das mit dem Verwaltungsgericht kam erst später, als Herr Dr. Schuster sein Wort schon nicht gehalten hatte.
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#14
(18. 02. 2011, 15:55)DasBa schrieb:
(18. 02. 2011, 11:22)dt8.de schrieb: Wenns doch so aussichtslos ist, warum stören sie sich dann daran? Warum handeln die Befürworter dann nicht nach dem Motto "was stört es den Elefanten, wenn sich eine Mücke daran reibt?". Das wäre dann doch das einfachste, sollen sie die Gegner doch einfach machen lassen, wenn sie sich so sicher in der Sache sind.
Mal abgesehen davon, dass es den Juristen gegen S21 reichlich früh einfällt, dass die ganzen Verträge rechtswidrig sind, musst du dich dann auch fragen lassen, was Schuster sonst hätte machen sollen.

Das dürfen die machen wann sie wollen, oder ist da etwa schon Verjährung eingetreten? Nein? Also...

(18. 02. 2011, 15:55)DasBa schrieb: Deiner Meinung nach wäre es ja schlauer gewesen, er hätte zu dem neuerlichen Bürgerbegehren geschwiegen. Nur hätte es dann wieder geheißen "Der nimmt die Gegner nicht ernst.", "Politik nach Gutsherrenart", "Will einfach alles aussitzen wie Kohl", usw.
Man sieht: Man kann es den Leuten nicht recht machen.

Er hat doch zum neuerlichen Begehren geschwiegen, in dem er in der Stellungnahme nur auf das alte Begehren Bezug nimmt. Herr Dr. Schuster hätte z.B. in seiner Stellungnahme auch auf die aktuelle Sache eingehen können. Liest man seine aktuelle Stellungnahme genau durch, dann steht da nichts dazu.

An einer Sache so vorbeizureden ist noch weniger "ernst nehmen" als komplett zu schweigen. Oder eben, daß er genau weiß, auf welchen Posten er da steht und lieber nichts sagt. Falls nämlich der aktuelle Gemeinderat den Bürgerentscheid annimmt (ich erinnere an den SPD-Parteitagsbeschluss), dann wird der nämlich durchgeführt, ohne daß ein Gericht dazu entscheiden wird.
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#15
... nun, der Herr Dr. S. scheint sich seiner Sache nicht so sicher zu sein, oder warum gibt er jetzt ein neuerliches "Gut"achten in Auftrag?

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...93d56.html
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#16
Die Initiatoren des neuen Bürgebegehrens behaupten, Stuttgart 21 sei ein reines Eisenbahnprojekt, deshalb sei eine Beteiligung der Stadt verfassungswidrig.

http://www.buergerbegehren-stuttgart.de/...nliste.pdf

Zum Vergleich dazu die Kopfbahnhof21-Seite ("Ist Stuttgart 21 ein Bahnprojekt?"):
Zitat:"Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, sondern vorrangig um ein städtebauliches Projekt. Denn auch ein oberirdischer Kopfbahnhof kann die verkehrlichen Funktionen für den Eisenbahnknoten Stuttgart erfüllen." Was wie aus einer Streitschrift der Gegner klingt, ist tatsächlich die Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums.
http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=313

Ja was denn nu? Entweder ist es ein (zumindest teilweise) städtebauliches Projekt und die Stadt darf sich beteiligen oder es geht nur um die Eisenbahn, dann darf sie das evtl. nicht.

Bei der Neubaustrecke sieht die Sache etwas anders aus, die Beteiligung des Landes ist hier durchaus zweifelhaft, nur geht es in dem Bürgerbegehren nur um S21.
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#17
(20. 02. 2011, 14:49)Sebastian schrieb: Ja was denn nu? Entweder ist es ein (zumindest teilweise) städtebauliches Projekt und die Stadt darf sich beteiligen oder es geht nur um die Eisenbahn, dann darf sie das evtl. nicht.

Da es sich offiziell nach Angaben der Stadt um ein Eisenbahnprojekt handelt, sind auch diese offiziellen Angaben für die Rechtsgrundlage entscheidend. Pech für die Stadt ...

(20. 02. 2011, 14:49)Sebastian schrieb: Bei der Neubaustrecke sieht die Sache etwas anders aus, die Beteiligung des Landes ist hier durchaus zweifelhaft, nur geht es in dem Bürgerbegehren nur um S21.

Ja, da sieht es ganz anders aus, denn dort der Weg über ein Bürgerbegehren nicht möglich.
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#18
(18. 02. 2011, 11:22)dt8.de schrieb: Warum handeln die Befürworter dann nicht nach dem Motto "was stört es den Elefanten, wenn sich eine Mücke daran reibt?". Das wäre dann doch das einfachste, sollen sie die Gegner doch einfach machen lassen, wenn sie sich so sicher in der Sache sind.
Das machen, nach meinem persönlichen Eindruck, die meisten doch auch.

Du siehst auch hier nur noch extrem wenige Postings von mir zu dem Thema - und ich glaube nicht alleine mit der Einstellung zu sein.

"Hin und wieder geht der Elefant dann ganz bewusst zur Schlammgrube um sich darin genüsslich zu wälzen - das reicht dann für eine gewisse Zeit die Parasiten zu ertragen."

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