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Neues Bürgerbegehren in Stuttgart gegen S21
#1
Hallo,

es gibt ein neues Bürgerbegehren gegen S21 in der Stadt Stuttgart.

Durch die veränderte Stadtratsmehrheit hin zu rot-rot-grün und dem Umschwenken der SPD hin zu einer Volksabstimmung dürfte das Bürgerbehren diesmal nicht wegen fadenscheiniger Ausreden im Stadtrat durch die undemokratischen Parteien CDU/FDP/FW abgelehnt werden, zumindest, falls die SPD nicht wieder umfällt.

Grüßle
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.
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#2
Wobei die spannende Frage sein wird, ob die SPD geschlossen für das Bürgerbegehren ist. Nur dann steht die linke Mehrheit im Gemeinderat - und die rechtliche Zulässigkeit ist damit freilich auch noch nicht geklärt. Schaun mer mal.

Anbei noch die Meinung des OB
http://newsroom.stuttgart.de/aktuelles/d...er-buerger
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[Bild: logoklein2.jpg]
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#3
(14. 02. 2011, 17:28)ChrisM schrieb: Anbei noch die Meinung des OB
http://newsroom.stuttgart.de/aktuelles/d...er-buerger

Die Meinung des OB ist dabei sehr interessant - statt auf das neue Bürgerbegehren einzugehen, verschanzt er sich hinter dem alten Urteil, welches hier aber gar nicht zutrifft. "Verträge sind einzuhalten" - da fehlt der Zusatz "außer sie sind Sitten- oder gar Verfassungswidrig".

Und zum letzten Abschnitt:
http://direktzu.de/stuttgart21/messages/...swer_30581 entspricht aber nicht dem Schlichterspruch.
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#4
Ich erlaube mir mal, den Direktlink zu posten: http://www.buergerbegehren-stuttgart.de/...seite.html
20.000 Unterschriften müssten locker zu schaffen sein.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#5
Ich verstehe nicht ganz den Nutzen, JETZT ein solches Bürgerbegehren wieder zu starten. Warum wartet man nicht einfach die Landtagswahl ab?? S21 wird ja von fast allen als das Wahlthema gemacht.
Es grüßt U16!

[Bild: S21_Kuendigungsgesetz.jpg]

Infos unter http://www.fuerstuttgart21.de/
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#6
(14. 02. 2011, 22:24)dt8.de schrieb: (...) "Verträge sind einzuhalten" - da fehlt der Zusatz "außer sie sind Sitten- oder gar Verfassungswidrig".
Könntest du dich für Eines von Beidem entscheiden?
Also wenn du von einem Vertrag redest kannst du verfassungswidrig gleich mal streichen - verfassungswidrig können nur Hoheitsakte oder Gesetze sein.
Und sittenwidrig ist ein Vertrag noch lange nicht, weil in einer Umfrage mal zeitweise eine knappe Mehrheit dagegen wäre.

Aber schnell am Strohhalm festhalten - sonst ertrinkt noch jemand im Minieralwasser.

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#7
Diese Aktion des neuen Bürgerbegehrens wurde bekanntlich von den "Juristen gegen S21" initiiert. Umsomehr wundert es mich aber, daß in den Formularen kein Feld für eine Personaldokument-Nummer vorhanden ist.
Ohne Personalausweisnummer sind doch solche Unterschriften nicht rechtsverbindlich! Wie soll denn jemand in der Lage sein zu prüfen, ob die Unterschrften dann überhaupt von einer in Stuttgart gemeldeten und wahlberechtigten Person stammen?
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#8
(18. 02. 2011, 10:08)Mario schrieb: Diese Aktion des neuen Bürgerbegehrens wurde bekanntlich von den "Juristen gegen S21" initiiert. Umsomehr wundert es mich aber, daß in den Formularen kein Feld für eine Personaldokument-Nummer vorhanden ist.
Ohne Personalausweisnummer sind doch solche Unterschriften nicht rechtsverbindlich! Wie soll denn jemand in der Lage sein zu prüfen, ob die Unterschrften dann überhaupt von einer in Stuttgart gemeldeten und wahlberechtigten Person stammen?

Das ist Unsinn, die Stadt kann das sehr wohl an Hand des Melderegisters rausfinden. Die Personalausweisnummer darf für sowas aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht herangezogen werden.

Was wäre denn sonst mit den Leuten, die keinen Personalausweis besitzen? Die sind genauso berechtigt, ihre Unterschrift zu leisten (ich werde mir auch keinen neuen Personalausweis mehr zulegen, ein Reisepass mit Chip ist schon fast zuviel des Guten) und die ganzen ebenso unterschriftsberechtigten nicht deutschen Unionsbürger dürften größtenteils auch keinen Personalausweis besitzen.

Grüßle
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.
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#9
(18. 02. 2011, 07:02)luchs schrieb:
(14. 02. 2011, 22:24)dt8.de schrieb: (...) "Verträge sind einzuhalten" - da fehlt der Zusatz "außer sie sind Sitten- oder gar Verfassungswidrig".
Könntest du dich für Eines von Beidem entscheiden?

Wozu, da steht "oder". In beiden Fällen können Verträge nichtig sein. Ich spreche hier nicht von irgendwelchen S21-Verträgen, sondern allgemein, so wie es auch Herr Dr. Schuster im zitierten Artikel tat.

(18. 02. 2011, 07:02)luchs schrieb: Also wenn du von einem Vertrag redest kannst du verfassungswidrig gleich mal streichen - verfassungswidrig können nur Hoheitsakte oder Gesetze sein.

Generell kann das Handeln einer staatlichen o.ä. Stelle verfassungswidrig sein, nicht nur, wenn es sich um Hoheitsakte oder Gesetze handelt. Damit kann auch der Abschluss eines Vertrags verfassungswidrig sein.

(18. 02. 2011, 07:02)luchs schrieb: Und sittenwidrig ist ein Vertrag noch lange nicht, weil in einer Umfrage mal zeitweise eine knappe Mehrheit dagegen wäre.

Nochmal: ich spreche allgemein, nicht von S21 speziell.

(18. 02. 2011, 07:02)luchs schrieb: Aber schnell am Strohhalm festhalten - sonst ertrinkt noch jemand im Minieralwasser.

Wenns doch so aussichtslos ist, warum stören sie sich dann daran? Warum handeln die Befürworter dann nicht nach dem Motto "was stört es den Elefanten, wenn sich eine Mücke daran reibt?". Das wäre dann doch das einfachste, sollen sie die Gegner doch einfach machen lassen, wenn sie sich so sicher in der Sache sind.
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#10
(18. 02. 2011, 11:22)dt8.de schrieb: Wenns doch so aussichtslos ist, warum stören sie sich dann daran? Warum handeln die Befürworter dann nicht nach dem Motto "was stört es den Elefanten, wenn sich eine Mücke daran reibt?". Das wäre dann doch das einfachste, sollen sie die Gegner doch einfach machen lassen, wenn sie sich so sicher in der Sache sind.
Mal abgesehen davon, dass es den Juristen gegen S21 reichlich früh einfällt, dass die ganzen Verträge rechtswidrig sind, musst du dich dann auch fragen lassen, was Schuster sonst hätte machen sollen.
Deiner Meinung nach wäre es ja schlauer gewesen, er hätte zu dem neuerlichen Bürgerbegehren geschwiegen. Nur hätte es dann wieder geheißen "Der nimmt die Gegner nicht ernst.", "Politik nach Gutsherrenart", "Will einfach alles aussitzen wie Kohl", usw.
Man sieht: Man kann es den Leuten nicht recht machen.

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